Bundesverbraucherschutzministerin Künast hatte sich für eine konsequente und schnelle Aufklärung der Verunreinigung von Ökoweizen mit Nitrofen ausgesprochen. Mit den Ländern wurden am 30. Mai vier Arbeitsgruppen zur Aufklärung der Verschmutzung eingerichtet. Der Bundesrat lehnte das Verbraucherinformationsgesetz trotz des Nitrofen-Skandals ab.
 
Angesichts der Funde von Nitrofen in Ökofutterweizen hatte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast eine schnelle und konsequente Aufklärung der Ursachen für diese Verunreinigungen gefordert.

Am Nachmittag des 30. Mai 2002 trafen sich die Bundesverbraucherministerin und die Länderagrarminister zu einer Sondersitzung in Berlin. Sie beschlossen verschärfte Sicherheitsmaßnahmen, wie die künftige Untersuchung der Futtermittel auf Nitrofen und stichprobenartige Untersuchungen auch konventioneller Betriebe.

Task Force aus Bund und Länder soll Nitrofen-Verschmutzung aufklären

Eine gemeinsame Task Force von Bund und Ländern wird ab sofort die Nitrofen-Verschmutzung aufklären und aufarbeiten, wohin möglicherweise Lebens- oder Futtermittel mit Nitrofen-Rückständen - auch über Ländergrenzen hinweg - geliefert wurden.

Die Minister aus Bund und Ländern beschlossen neben der Task Force die Gründung von drei weiteren gemeinsamen Arbeitsgruppen:

Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe für den ökologischen Landbau soll eine Schwachstellenanalyse der Arbeit und Kontrolltätigkeit in diesem Bereich vornehmen.
Eine Arbeitsgruppe soll sich mit Vollzugs- und Bewertungsfragen auseinandersetzen.
Eine dritte Arbeitsgruppe soll sich mit möglichen Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts befassen.
Die Arbeitsgruppen sollen die Länder auch untereinander informieren und eventuelle Maßnahmen bundesweit koordinieren. Eine Sprecherin der Verbraucherschutzministeriums erklärte am 31. Mai vor der Presse, dass das Ministerium als Koordinator auftreten werde. Dies sei von den Ländern gern angenommen worden, "um in den verschiedenen Problemfeldern, die jetzt gelöst werden müssen, zügiges und koordiniertes Arbeiten der Bundesländer zu erleichtern und hier schneller zu Ergebnissen zu kommen, als dies bei so manchem Problem in der Vergangenheit der Fall gewesen ist" so die Ministeriumssprecherin.

Eine Quelle der Nitrofen-Verschmutzung gefunden

Hartes Vorgehen gegen einen Futtermittelhersteller angekündigt

Künast kündigte an, dass sie den niedersächsischen Landwirtschaftsminister bei seinem Vorgehen gegen einen Futtermittelhersteller unterstützen werde. Das Unternehmen hatte sein Ökofutter verkauft, obwohl darin in 31 Fällen Rückstände des verbotenen Unkrautvernichtungsmittels Nitrofen festgestellt wurden. Gegen das Unternehmen müsse konsequent und mit aller Härte gehandelt werden und zwar nicht nur gegen den Ökohandelsbereich, sondern auch gegen den konventionellen Bereich, da hier Überschneidungen nicht ausgeschlossen werden könnten, erklärte eine Sprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums am selben Tag vor der Presse.

Bundeskabinett unterstützt Verbraucherschutzministerin

Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye hatte am 29. Mai beton, Bundeskanzler Gerhard Schröder habe im Bundeskabinett deutlich gemacht, dass das gesamte Bundeskabinett die Verbraucherschutzministerin bei der Untersuchung zu Nitrofenrückständen in Ökoprodukten unterstützen werde.

Eine schnelle und konsequente Aufklärung der Verunreinigung ist notwendig, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Ökoprodukte zu erhalten. Am 28. Mai fand deshalb ein Gespräch der Verbraucherschutzministerin mit den Öko-Landbauverbänden statt. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass nachgewiesene Schadstoffe sofort gemeldet werden müssten "und nicht einer Verschwiegenheitsphilosophie anheim" fallen dürften, forderte Künast.

Meldepflicht für auffällige Untersuchungsergebnisse angekündigt

Als Konsequenz auf die mangelnde Weitergabe von Informationen über vorgefundene Verunreinigungen von Ökofutterweizen hat Künast am 27. Mai eine Verschärfung der Meldepflicht bei Lebensmittelkontrollen angekündigt.

In Interviews im ZDF heute-journal und in den ARD-Tagesthemen sagte sie, dass künftig alle Bundesinstitute, die bei ihren Lebensmittelprüfungen Unregelmäßigkeiten entdeckten, diese auch dann melden müssten, wenn es sich um private Aufträge handele. Dazu müssten alle Bundesinstitute ihre Verträge mit privaten Auftraggebern so abschließen, dass diese eine Verpflichtung zur Meldung auffälliger Untersuchungsergebnisse zuließen.

Aktuelle Vorfälle unterstreichen Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes

Die Funde des seit langem verbotenen Stoffes Nitrofen in Ökofuttergetreide sind nach Ansicht des Bundesverbraucherschutzministeriums ein Beleg dafür, dass der Futtermittel- und Lebensmittelkontrolle eine Schlüsselstellung für die Lebensmittelsicherheit zukommt.

Die aktuellen Vorfällen haben die Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes unterstrichen. Dennoch kam es am 31. Mai zu einer Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat. Die unionsgeführten Länder hatten gegen das Gesetz gestimmt.

Bundesrat lehnt Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes ab

Dem ebenfalls am 31. Mai im Bundesrat befindlichen Gesetz zum ökologischen Landbau (Öko-Landbaugesetz) hatten die Länder zugestimmt. "Mit diesem Gesetz können die Kontrollen von Bio-Betrieben gestärkt werden. Damit würden schärfere Strafen im Falle des Verstoßes gegen die EG-Öko-Verordnung und eine bessere Struktur des Kontrollsystems voran gebracht" erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast.

Pressemitteilung des Verbraucherschutzministeriums: Neues Öko-Landbaugesetz verbessert Kontrollen

Fehlende Meldepflicht verzögerte Informationsweitergabe

Am 24. Mai hat das Bundesverbraucherschutzministerium über Funde von Nitrofen in Futtergetreide aus ökologischen Anbau informiert. Allerdings sind Informationen über Nitrofen in Ökofuttergetreide oder -geflügelfleisch erst spät an das Bundesministerium gelangt, weil bisher keine Meldepflicht für auffällige Analyseergebnisse besteht, wenn Bundesinstitute diese im privaten Auftrag erstellt haben.

Nitrofen ist ein Unkrautvernichtungsmittel, welches nach Tierversuchen unter dem Verdacht steht, krebserregende Wirkung zu haben. Zur Wirkung beim Menschen liegen keine Informationen vor. Nach Auskunft der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig war Nitrofen in den westdeutschen Bundesländern bis 1980 zugelassen.

Die Zulassung ist danach nicht mehr verlängert worden, weil es Bedenken gegeben hatte, dass direkt damit arbeitende Menschen geschädigt werden könnten. Ein vollständiges Anwendungsverbot hatte es 1988 in den westdeutschen Bundesländern und 1990 in den ostdeutschen Bundesländern gegeben.
Quelle: www.bundesregierung.de