Home

Künast 1   Künast 2   Künast 3   Höhn   Runge   BNN   Treffen in Bonn  

Liebe Bio-100-Leser,

natürlich haben wir allen Anbauverbänden, Institutionen (SÖL, Bauernverband usw.), Regierungsstellen, der Europäischen Kommission für ökologischen Landbau unsere Arbeitsblätter und Zielsetzungen geschickt. Weiterhin habe ich weit über 200 Naturkostläden, Bauern, Herstellern, Produzenten aus der Biobranche angeschrieben. Alle erhielten den Offenen Brief, teilweise mit Arbeitsblättern und Zielsetzungen. Man kann sagen, dass auf 90 % des gesamten Schriftverkehrs keine Resonanz erfolgte. Geantwortet haben nur das Ministerium von Frau Künast, Bioland und die Personen, die unter unserem Link “Stille Bio100-Agenten” und Mitglieder aufgeführt sind.

Sie haben sicherlich mitbekommen, dass Frau Künast uns nicht als Arbeitsforum in ihr Boot mit aufgenommen hat. Statt dessen sind im Ökoland-Portal Gruppierungen wie Edeka oder Brigitte mit dabei. Ich kann mir hier den Sarkasmus nicht verkneifen und wünsche dem Ökoland-Portal mit diesen Beratern alles Gute für ihr Wirken.

OBEN

Fabio Angeli Kieskaulerweg 22

 51109 Köln

 Tel. 0221/6910819

 Fax 0221/6920667

 

PER FAX

Frau

Renate Künast

Berlin

 Köln, den 30.06.2002

Sehr geehrte Frau Künast,

 

es ist mir ein besonderes Anliegen mich mit Ihnen über die Zukunft der Biobranche und der Landwirtschaft zu unterhalten. Manchmal kann es sehr gut sein, sich Ansichten und Inspira-tionen von Menschen anzuhören, die außerhalb eines gewissen Systems stehen. Da die Ernährung das Wichtigste der Menschheit ist und der Begriff "satt" und "Hunger" über Fall und Aufstieg einer Kultur entscheiden und über deren Gesundung und Entwicklung Einfluss nehmen kann, erkennen wir, wie wichtig das Thema "Gesunde Ernährung" (Bio-Produkte haben's drauf) sein kann.

Ich kann mir vorstellen, dass Sie zeitlich sehr eingebunden sind. Über ein persönliches Ge-spräch würde ich mich trotzdem sehr freuen.

Zu meiner Person: Ich bin seit 2 Jahren Hausmann und beschäftige mich seit 4,5 Jahren mir ökologischer Landwirtschaft und Herstellung von Lebensmitteln. Ich habe selber eine großen Nutzgarten, der nach ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet wird. Von Obst und Gemüse über Brot, Käse, Joghurt, Marmelade und Saft wird alles selbstgemacht. Im Kindergarten meiner Tochter konnte ich erfolgreich einen Themenabend über ökologische Lebensmittel halten und habe dafür gesorgt, dass ökologisches Essen und Obst im Kindergarten eingeführt wurde. Des weiteren versuche ich auch jeden Einzelnen – der es möchte – im Gespräch über die Wichtigkeit der ökologischen Ernährung und deren Auswirkung zu überzeugen. Sie können sich sicher vorstellen, was es für ein herber Schlag für mich war, als der Nitrofen-Skandal öffentlich wurde. Meinen Offenen Brief darüber haben Sie erhalten. Er wurde von Ihrem Mitarbeiter Herrn Dr. Göggel in Ihrem Auftrag beantwortet, der einige gute Punkte enthält.

Im übrigen waren Sie bis jetzt die Einzige, die auf meinen Offenen Brief reagiert hat.

 

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

(Fabio Angeli)

PS. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie es irgendwie einrichten könnten.

OBEN

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ,
ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT

Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben)                     8 0228/529- oder 01888 529-    Datum
515-0803/F                                                 4482                     24.06.2002

  • Bundesministeriumfür Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
    Postfach 14 02 70, 53107 Bonn
  • Herrn
  • Fabio Angeli
    Kieskaulerweg 22

    51109 Köln

    Ihr Schreiben an Frau Bundesministerin Künast vom 03, Juni 2002

    Sehr geehrter Herr Angeli,

    Frau Bundesministerin Künast dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 29. Mai 2002. Sie hat mich
    gebeten. Ihnen zu antworten.

    Ziel der Bundesregierung ist die Ausdehnung des ökologischen Landbaus in den nächsten 10 Jah-
    ren auf 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland. Dabei wird ein nachhaltiges,
    von staatlicher Förderung zunehmend unabhängiger werdendes Wachstum angestrebt, das auf
    einer ausgewogenen Expansion von Angebot und Nachfrage beruht. Dieses Ziel wird mit kon-
    kreten Maßnahmen angegangen, die teilweise Ihren Forderungen entsprechen.

    Das Öko-Kennzeichengesetz ist in Kraft getreten und das Öko-Landbaugesetz ist verabschiedet.
    Damit sind in unserem Land z. B. die Voraussetzungen für wirksame Kontrollen und ein Agieren
    gegen betrügerische Handlungen wesentlich verbessert worden. Die EG-Öko-Verordnung soll
    ebenfalls den aktuellen Kontrollerfordernissen angepasst werden. Bundesministerin Künast hat
    der Europäischen Kommission ein Memorandum der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
    übermittelt und gebeten

    • den Kreis der am Markt für Ökoprodukte tätigen Wirtschaftsuntemehmen, die dem Kontroll-
      system der EG-Öko-Verordnung unterliegen, auszudehnen und dabei sicherzustellen, dass die
      Unternehmen des Großhandels einbezogen sind,
    • die Verpflichtung, den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb auf den ökologischen Landbau
      innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umzustellen, in die Verordnung aufzunehmen,
      Vorschriften, nach denen der jeweilige Betrieb oder ein mit diesem räumlich verbundener
      kooperierender Öko-Betrieb den überwiegenden Teil des Futterbedarfs seiner Tiere aus
      eigenem Futteraufkommen decken muss, in das EG-Recht einzufügen,
  • Hausanschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn-Duisdorf
      • Vermittlung: 0228/529-0 Telefax: 0228/529-4262 Telex: 886 844 Telegramm: bundesernähr bn
        E-Mail: poststelle@bmvel.bund.de Internet: http://wvwf.verbraucherministerium.de
  • -2-
  • die Liste der ausnahms- und übergangsweise in der ökologischen Tierhaltung zulässigen
    konventionellen Futtermittel mit dem Ziel der vorgezogenen Reduzierung zu überprüfen,
    die Liste der ausnahmsweise zulässigen, aus konventionellen Betrieben stammenden
    Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft dahingehend zu überarbeiten, dass Geflügelmist und
    flüssige tierische Dünger aus konventionellen Betrieben ausgeschlossen werden.

    Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) unter-
    stützt die Bundesländer im Bemühen, in Deutschland den betrügerischen Handlungen von einzel-
    nen Marktbeteiligten entgegenzuwirken und das Kontrollsystem mit den aktuellen Erkenntnissen
    aus den von Ihnen genannten Vorfällen zu verbessern. Es ist jedoch nicht möglich, anderen Mit-
    gliedstaaten der Europäischen Union Regelungen und Durchführungsbestimmungen vorzuschrei-
    ben, die über die EG-Ökö-Verordnung hinausgehen.

    Das BMVEL hat ein großes Interesse, den ökologischen Landbau voranzubringen. Dazu dient u.a.
    das „Bundesprogramm Ökologischer Landbau". Dieses Programm und die verbesserte einzelbe-
    triebliche Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben, die nach der Verordnung (EWG)
    2092/91 wirtschaften, zeigen bereits gute Wirkung. Die rationelle Erfassung, Verarbeitung und
    Vermarktung von ökologischen Produkten nimmt zu, Aus- und Fortbildung, Beratung und Infor-
    mation für Zielgruppen im Öko-Landbau sind in die Wege geleitet, neue Forschungsvorhaben für
    den Öko-Landbau laufen, das Vertriebsnetz wird dichter und das Warenangebot im Öko-Landbau
    steigt stark an. Das staatliche Bio-Siegel ist erfolgreich eingerührt und wird genutzt. Derzeit gibt
    es rund 8.000 besiegelte Produkte von fast 600 Unternehmen, die mit dem Bio-Siegel gekenn-
    zeichnet werden können. Im Januar dieses Jahres waren es 1.510 besiegelte Produkte in 220 Un-
    ternehmen. Die Transparenz am Markt verbessert sich und die Kundenkreise für Bio-Produkte
    weiten sich aus. Zur Verbraucherinformation über das Produktionssystem des ökologischen
    Landbaus werden in den Jahren 2002 und 2003 im Bundesprogramm Ökolandbau erhebliche
    Mittel eingesetzt.

    Ich hoffe, dass Sie an diesen Ausführungen erkennen können, wie stark sich Frau Bundesministe-
    rin Künast für den ökologischen Landbau, für die Verbraucher und gegen Betrug in ihrem Ver-
    antwortungsbereich einsetzt. Veröffentlichungen und Informationen des BMVEL können Sie im
    Internet unter www.verbraucherministerium.de abrufen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

     

     

    OBEN

    Fabio Angeli Kieskaulerweg 22

     51109 Köln

     Tel. 0221/6910819

     Fax: 0221/6920667

    PER FAX

    Frau

    Renate Künast

    Berlin

     Köln, 10.07.2002

     

    Hallo Frau Künast,

    natürlich kommt jetzt der 2. Versuch mit Ihnen in ein persönliches Gespräch zu kommen.

    Sicherlich haben Sie sich schon oft bei Ihren Treffen mit Vertretern der Lebensmittelindustrie, der Agrarwirtschaft, den Verbänden, Presse usw. gefragt, was mache ich hier, das geht alles von meiner kostbaren Zeit ab. Natürlich ist mir immer noch klar, wie eingebunden Sie sind. Manchmal frage ich mich auch, warum ich das alles mache und das dies alles von meiner Lebenszeit abgeht. Aber meine innere Kraft treibt mich voran. Ich sehe z.B. im Kindergarten wie diese Kraft gewirkt hat. Wie das ökologische Essen auf das körperliche und seelische Befinden der Kinder Einfluss nimmt, natürlich auch auf die Erzieherin. Ich verspreche Ihnen, dass ich von dieser inneren Kraft Ihnen etwas vermitteln kann, was Sie bei Ihrer Arbeit als Ministerin unterstützten kann. Ich bin bestimmt kein Spinner, auch wenn eine ½ , 1 oder 2 Stunden von Ihrer Zeit abgehen, wird es kein negatives Treffen. Im übrigen würden sich auch gerne Herr Jansen von der ältesten Bio-Fleischerei Deutschlands (ehemals Bruno Fischer) und Frau Stöcker vom Bio-Bauernhof Stöcker mit Ihnen unterhalten.

     

    Überlegen Sie es sich bitte noch einmal.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Fabio Angeli)

    PS. Sie wissen doch: Steter Tropfen höhlt den Stein

    OBEN

     

    Die Persönliche Referentin
    der Bundesministerin für Verbraucherschutz,
    Ernährung und Landwirtschaft

    Dienstsitz Berlin
    Wilhelmstraße 54
    10117 Berlin, den 17. Juli 2002
    Tel.: 030/2006-3105
    MB-Nr.: 4955/02

     

      Herrn

      Fabio Angeli
      Kieskaulerweg 22

      51109 Köln

      Sehr geehrter Herr Angeli,
      Frau Bundesministerin Künast dankt Ihnen für Ihr freundliches Schreiben vom 10. Juli 2002.

      Leider ist es ihr derzeit auf Grund der angespannten Terminsituation nicht möglich. Ihrer freund-
      lichen Einladung zu einem Gespräch zu folgen. Aus diesem Grunde hat Frau Künast Herrn Dr.
      Ingo Braune aus unserem Hause gebeten, sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Herr Dr. Braune
      ist dazu gern bereit und wird sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

      Frau Bundesministerin bittet um Verständnis für ihre Terminlage.
      Mit freundlichen Grüßen

      Tanja Mindermann

    OBEN

    Fabio Angeli Kieskaulerweg 22

     51109 Köln

     Tel. 0221/6910819

     Fax: 0221/6920667

    PER FAX

    Frau

    Renate Künast

    Berlin

     

     Köln, 11.08.2002

    Hallo Frau Künast,

    natürlich kommt jetzt der 3. und letzte Versuch mit Ihnen in ein persönliches Gespräch zu kommen.

     

    Erst mal ein Dankeschön, das sich Ihr Mitarbeiter Herr Dr. Göggel in Bonn für uns Zeit genommen hat. Wie er Ihnen sicherlich mitgeteilt hat (haben Sie meine Unterlagen erhalten?), haben wir vorgeschlagen, ein Arbeitsforum zu bilden mit Leuten von der Basis. Wir möchten Ihnen dadurch eine Möglichkeit bieten, Dinge aus einer anderen Perspektive zu betrachten.

    Ich weiß, dass Sie nicht immer so können, wie Sie gerne möchten. Aber geben Sie sich bitte eine Ruck. Viele Dinge, die Sie in die Wege geleitet haben, finde ich sehr gut. Sie wissen genau so gut wie ich, dass wenn die CDU die Wahlen gewinnt, 90 % Ihrer Arbeit den Bach runter geht. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn Sie unsere Homepage www.bio100.de besuchen würden. Vielleicht klappt es ja irgendwann mal mit einem Treffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Fabio Angeli)

    OBEN

    Fabio Angeli Kieskaulerweg 22

     51109 Köln

     

    Herrn Göggel

    Zimmer 515

     

    Hiermit bestätige ich den Termin am

    26. Juli 2002, 14.00 Uhr

    in der Rochusstraße 1, Bonn

    Weiterhin erhalten Sie die Namen und Anschriften der Teilnehmer:

    Frau Stöcker

    Biohof-Stöcker

    Fussheide 34

    51503 Rösrath

    Tel. 02205-3445

    Fax 02205-908103

     

    Herr Jansen

    Biofleischerei Jansen

    Welserstraße 10a

    51149 Köln

    Tel. 02203-31041

    Fax 02203-301967

     

    Fabio Angeli

    Kieskaulerweg 22

    51109 Köln

    Tel. 0221-6910819

    Fax 0221-6920667

     

    Mit freundlichen Grüßen

    (Fabio Angeli)

    OBEN

     

    BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ,
    ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT

    • Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben)                     8 0228/529-oder 01888 529-    Datum
      515-0803/A                                 4482                 29.07.2002
    • Bundesministeriumfür Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
      Postfach 14 02 70, 53107 Bonn
  • Herrn
  • Fabio Angeli
    Kieskaulerweg 22

    51109 Köln

    Herrn Jansen
    Biofleischerei Jansen
    Welserstraße lOa

    51149 Köln

    Frau Stöcker
    Biohof Stöcker
    Fussheide 34

    51503 Rösrath

    Gespräch am 25. Juli 2002 im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
    wirtschaft (BMVEL), Referat 515 - Ökologischer Landbau

    Sehr geehrte Frau Stöcker,
    sehr geehrter Herr Jansen,
    sehr geehrter Herr Angeli,

    im Nachgang zu unserem Gespräch am 25.07.2002 erhalten Sie den eine aktuelle Übersicht zu
    Maßnahmen im ökologischen Landbau. Die Themen der Arbeit des BMVEL im Bereich des ökologischen Landbaus sind beschrieben. Weiteren Einblick geben Ihnen die Informationen im
    Internet unter www.bundesprogramm-oekolandbau.de, www.biosiegel.de, www.bio-landbau-
    info.de, www.bmvel.forschung.de und www.was-wir-essen.de.

    Nach intensivem Durchsehen dieser Unterlagen können Sie vielleicht klarer beurteilen und erken-
    nen, wo noch Handlungsbedarf besteht und wo der bestehende Weg zur Stärkung des ökologi-
    schen Landbaus es Ihnen schon jetzt ermöglicht, in Ihrem Lebensumfeld noch intensiver und er-
    folgreicher zu wirken und erwünschte Veränderungen zu erreichen. Dabei wünsche ich Ihnen viel
    Erfolg.

    Hausanschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn-Duisdorf

      • Vermittlung: 0228/529-0. Telefax:0228/529-4262 Telex: 886 844 Telegramm: bundesernähr bn
      • E-Mail: poststelle@bmvel.bund.de Internet: http://www.verbraucherministerium.de
  • -2-
  • Ich bitte um Verständnis, dass bei den vielen hier vorliegenden Anfragen ein persönliches Ge-
    spräch mit Frau Bundesministerin Künast nicht realisierbar ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Dr. Goggel

        • Aktuelle Übersicht
          zu Maßnahmen im ökologischen Landbau
  • Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich in besonderem Maße am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Er zeichnet sich zudem durch klare rechtliche Regelungen und transparente Produktionsprozesse aus, Gesichtspunkte, die zunehmend von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefordert werden. Der ökologische Landbau ist daher im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarpolitik von zentraler Bedeutung. Das Ziel der Bundesregierung ist die Ausdehnung dieser Bewirtschaftungsform in den nächsten 10 Jahren auf 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
    • l. Entwicklung des ökologischen Landbaus
    • Im Jahr 2001 wurden in Deutschland 634.998 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche von 14.702 Betrieben ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht einem Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche von 3,7 % und einem Anteil an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe von 3,3 %.
    • Auch die Zahl der verarbeitenden Betriebe und Importeure im Öko-Sektor hat zugenommen, und zwar um 20,8 %.
    • D ist mit großem Abstand der Hauptnachfrager nach Bio-Produkten in der EU. Schätzungen zufolge beträgt der Umsatz mit Bio-Produkten im Jahr 2000 zwischen 4 und 5 Milliarden DM. Das sind etwa 1,6 bis 2 % des gesamten Umsatzes mit Lebensmitteln.
    • Die wichtigsten Absatzwege für Öko-Produkte sind nach wie vor die traditionellen Vermarktungsschienen über Naturkostläden und Reformhäuser sowie die Direktvermarktung, über die
      etwa zwei Drittel der Bio-Produkte abgesetzt werden. Das restliche Drittel wird über den konventionellen Lebensmittelhandel vertrieben.
    • Das dynamische Wachstum zeigt, dass zunehmend mehr Landwirte bereit sind, besondere Anforderungen des Umwelt- und Tierschutzes zu erfüllen.
    • 2. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Ausdehnung des ökologischen Landbaus
    • a) Erzeugerstufe
    • Hier geht es um eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und um den Abbau von Wettbewerbsverzerrungen.
    • Eine Ausdehnung der Produktion soll so erfolgen, dass die Produkte zu einem Preis abgesetzt werden können, der die wirtschaftliche Existenz der Betriebe sichern hilft.
    • b) Bereich Absatz, Verarbeitung, Vermarktung
    • Notwendig ist die Schaffung eines konsumentenfreundlichen, flächendeckenden Angebotes, die Verringerung vorhandener Preisbarrieren, z. B. durch die Senkung von Logistik- und Distributionskosten, die Verbesserung der Wahrnehmungsmöglichkeiten von Öko-Produkten und die Erhöhung des Verbrauchervertrauens.
    • c) Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucheraufklärung
    • Durch Sachinformation aufklären und Kaufzurückhaltung abbauen. Bio-Produkte müssen als gesunde, qualitativ hochwertige und attraktive Lebensmittel mehr in das Bewusstsein des Verbrauchers verankert werden und das Vertrauen in die Echtheit der Erzeugnisse aus dem Öko-Landbau muss gestärkt werden.
    • d) Forschung, Ausbildung, Beratung
    • Es geht darum, die Methoden des ökologischen Landbaus im Hinblick auf kostengünstige und qualitätsorientierte Produktionsverfahren zu verbessern und die neuen Erkenntnisse in die Praxis, die Beratung und die Ausbildung zu übertragen.
    • e) Rechtlicher Rahmen
    • Der vorhandene, grundsätzlich bewährte Rechtsrahmen für die Erzeuger und Verbraucher muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Produktion und Verarbeitung von Öko-Produkten sowie über die notwendigen Kontrollmaßnahmen.
    • 3. Eingeleitete Maßnahmen
      3.1 Bio-Siegel
    • a) Hintergrund
  • Das Siegel ist ein bedeutender Schritt und ein wesentliches Signal der Agrarwende.
    • Es kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Der ihm zugrunde liegende Standard der EG-Öko-Verordnung sowie der Verzicht auf weitere Verfahrensschritte,
      wie Vergabe- oder Lizenzverfahren, erlaubt eine breite Anwendung, auch für Produkte aus anderen EU-Staaten und aus Drittländern.
    • Mit dem Siegel können alle der EG-Öko-Verordnung unterliegenden unverarbeiteten und verarbeiteten Agrarerzeugnisse gekennzeichnet werden, sofern die Vorraussetzungen der Bezugnahme auf den ökologischen Landbau nach Artikel 5 Abs. l und 3 der EG-Öko-Verordnung erfüllt sind, d. h. im Wesentlichen, dass die Erzeugnisse nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert sind und mindestens 95 % der Zutaten aus dem ökologischen Landbau kommen.
    • Da es auf der EG-Öko-Verordnung basiert, unterliegt es in vollem Umfang ihren Kontrollvorschriften. Die Durchführung der Kontrollen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
    • b) Rechtliche Absicherung
       
    • Zur gesetzlichen Absicherung des Siegels ist am 15.12.2001 das Öko-Kennzeichen-Gesetz in Kraft getreten.
    • Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-Siegels werden in der auf dem Öko-Kennzeichen-Gesetz basierenden Öko-Kennzeichenverordnung geregelt, die am 16. Februar 2002 in Kraft getreten ist.
    • Wesentliche Inhalte der Verordnung sind:
    • Größe des Bio-Siegels:
    • Maximalbreite:   33 mm, soweit die Größe des Schriftzuges „Bio" nicht größer als 60 vom Hundert der Größe der Produktbezeichnung ist Minimalbreite:    10 mm
    • Ort der Anbringung des Bio-Siegels auf der Ware: „an gut sichtbarer Stelle" Schriftzug auf dem Bio-Siegel: „nach EG-Öko-Verordnung"
      • == kann z. B. für den Export deutscher Waren auch in einer der anderen Sprachen der Europäischen Union übersetzt werden
      • = kann entfallen, soweit auch durch Vergrößerung des Schriftzuges seine Lesbarkeit nicht hergestellt werden kann (bei bestimmten Druckverfahren und Kleinstverpackungen)
    • Farbe des Bio-Siegels:
       
    • Abweichend von dem vorgegebenen Muster (grün/schwarz mit weißem Untergrund und weißer Kontur) darf das Bio-Siegel auch einfarbig in Schwarz oder in auf den Untergrund abgestimmter Farbe verwendet werden. Als Fond und Kontur ist in diesem Fall Weiß oder der jeweils vorhandene Untergrund zulässig.
    • Klarstellung, dass eine zusätzliche Verwendung von regionalen oder anderen Herkunftsangaben - diese auch im unmittelbaren Umfeld des Bio-Siegels – sowie sonstigen Öko-Kennzeichen zulässig ist.
    • Die Verwendung des Bio-Siegels für Zwecke der Werbung oder sonstigen Unterrichtung des Verbrauchers ist zulässig, soweit ein Erzeugnis, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden darf, oder der ökologische Landbau angepriesen wird.
    • Bußgeldbewehrte Anzeigepflicht der Zeichennutzer gegenüber der Informationsstelle Bio-Siegel bei der Öko-Prüfzeichen GmbH.
    • Mit den vorgesehenen Regelungen kann eine einheitliche, breite und unbürokratische Verwendung des Bio-Siegels gesichert werden.
    • c) Nutzung des Siegels
       
    • Für die interessierten Marktteilnehmer wurde die Informationsstelle Bio-Siegel bei der Öko-Prüfzeichen GmbH eingerichtet. Sie soll dafür sorgen, dass die Markteinführung des Siegels schnell und unbürokratisch erfolgt.
    • Seit der Bekanntmachung des Siegels am 5. September 2001 haben über 600 Zeichennutzer die Kennzeichnung von über 10.000 Produkten bei der Informationsstelle angezeigt.
    • Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Verarbeitung und Handel nutzen das Siegel.
    • Deutliche Schwerpunkte der Nutzung liegen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
    • Im Hinblick auf die einzelnen Warengruppen sind Schwerpunkte bei Brot- und Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren sowie bei Tiefkühlkost zu verzeichnen.
    • d) Kritikpunkte
       
    • Es wird kritisiert, dass dem Bio-Siegel nur der Standard der EG-Öko-Verordnung zugrunde liegt und dadurch Drittlandsware begünstigt wird. Dem kann wie folgt begegnet werden:
    • Beim Bio-Siegel muss auch das Gemeinschaftsrecht beachtet werden. Und dies lässt ein staatliches Zeichen, das über den Standard der EG-Öko-Verordnung hinausgeht, nicht zu. Denn dies würde faktisch eine Beschränkung des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs bedeuten.
    • Es gibt keinen Grund, den Standard der EG-Öko-Verordnung schlecht zu reden. Er bindet Erzeugung, Aufbereitung und Kennzeichnung von ökologischen Produkten an strenge Voraussetzungen.
    • Ungeachtet dessen wurde in Brüssel ein Memorandum mit Forderungen für Verbesserungen der EG-Öko-Verordnung vorgelegt.
    • Die Nutzung des Bio-Siegels ist freiwillig. Wer wie bisher auf das Erreichen darüber hinausgehender Standards oder auf eine besondere regionale Herkunft eines Produktes hinweisen will, kann das unabhängig von der Verwendung des neuen Bio-Siegels auch künftig tun. Das Bio-Siegel ermöglicht also weiterhin Qualitätswettbewerb.
    • e) Vorteile des Siegels
       
    • Für die Verbraucherinnen und Verbraucher schafft das Siegel Transparenz und eine verlässliche Orientierungshilfe im Bio-Zeichendschungel. Es wird dazu beitragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Bio-Produkte auf einen Blick erkennen werden. Es ist eine vertrauenswürdige Informationsquelle, nach der viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kaufentscheidung ausrichten werden.
    • Die Erzeuger profitieren von dem entstehenden Nachfragesog. Für sie bietet sich eine enorme Wachstumschance für den deutschen Bio-Markt, die es zu nutzen gilt.
    • Verarbeitung und Handel schließlich wird ein unkompliziertes Zeichen an die Hand gegeben, mit dem nicht in den Wettbewerb eingegriffen wird und das zur Angebotssicherheit in ausreichender Menge rund um's Jahr beiträgt.
    • f) Unabdingbar für den Erfolg des Siegels ist seine Bekanntheit in der Öffentlichkeit. Mit Beginn der IGW wird daher eine umfangreiche Aufklärungs- und Informationskampagne durchgeführt, für die der Bund etwa 7,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
    • 3.2 Weiterentwicklung der EG-Öko-Verordnung
    • a) Hintergrund
    • Im Zusammenhang mit dem Bio-Siegel wurde insbesondere von den Verbänden immer wieder die Weiterentwicklung der EG-Öko-Verordnung gefordert. Das BMVEL hat diese Forderung aufgegriffen und am 9. November 2001 ein Memorandum der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterentwicklung der Vorschriften des ökologischen Landbaus in Brüssel eingebracht. Die inhaltlichen Forderungen wurden mit den Verbänden erörtert.
    • b) Inhalt
    • In dem Memorandum wird die Europäische Kommission gebeten, den Kreis der am Markt für Öko-Produkte tätigen Wirtschaftsunternehmen, die dem Kontrollsystem der EG-Öko-Verordnung unterliegen, auszudehnen und dabei sicherzustellen, dass die Unternehmen des Großhandels einbezogen sind,
    • die Verpflichtung, den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb auf den ökologischen Landbau innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umzustellen, in die Verordnung aufzunehmen,
    • Vorschriften, nach denen der jeweilige Betrieb oder ein mit diesem räumlich verbundener kooperierender Öko-Betrieb den überwiegenden Teil des Futterbedarfs seiner Tiere aus eigenem Futteraufkommen decken muss, in das EG- Recht einzulügen,
    • die Liste der ausnahms- und übergangsweise in der ökologischen Tierhaltung zulässigen konventionellen Futtermittel mit dem Ziel der vorgezogenen Reduzierung zu überprüfen,
    • die Liste der ausnahmsweise zulässigen, aus konventionellen Betrieben stammenden Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft dahingehend zu überarbeiten, dass Geflügelmist und flüssige tierische Dünger aus konventionellen Betrieben ausgeschlossen werden, Regelungen für die Aquakultur in die EG-Öko-Verordnung aufzunehmen.
    • c) Verfahrensstand
    • Das Memorandum wurde in der Sitzung des Agrarrates am 19.12.2001 behandelt.
      Die deutsche Initiative wurde von vielen Mitgliedstaaten begrüßt. Kommissar Fischler sagte zu, umgehend einen Vorschlag vorzulegen, um insbesondere den Großhandel in das bestehende Kontrollsystem einzubeziehen. Die übrigen Änderungsvorschläge werden nach einer ersten Befassung des zuständigen Ständigen Ausschusses „Rechtsvorschriften - Ökologischer Landbau" weiter auf Expertenebene beraten.
    • 3.3 Neuausrichtung der Agrarförderung
    • a) Der Bund-Länder-Planungsausschuss für Agrarstmktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 6. Dezember 2001 die Neuausrichtung der Förderung ländlicher Räume beschlossen. Es wurden die Förderungsgrundsätze für das Jahr 2002 und Eckpunkte zur Verwendung der Modulationsmittel festgelegt. Damit wurden die Weichen für eine verstärkte Förderung umweltfreundlicher und tiergerechterer Produktionsverfahren und zur Verbesserung der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume gestellt.
    • Die neuen Förderungsgrundsätze stellen einen weiteren wichtigen Schritt zur Neuausrichtung der Agrarstrukturförderung dar. Sie sind darüber hinaus ein deutliches Signal für die große Bedeutung der Förderung ländlicher Räume als ein wesentlicher Bestandteil der Neuorientierung der Agrarpolitik. Hauptelemente der Neuausrichtung sind
    • Neuaufnahme der Förderung von Investitionen für eine besonders tiergerechte und flächengebundene Tierhaltung. Damit sollen diejenigen Landwirte unterstützt werden, die sich durch besondere Leistungen für den Tierschutz auszeichnen;
    • deutliche Erhöhung der Prämien für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Anbaus; verbesserte Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologischer und regional erzeugter Produkte.
    • b) Grundsätze für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung
    • Um die Wettbewerbsstellung des ökologischen Landbaus zu stärken, wurden die Prämien für die Umstellung auf den ökologischen Landbau und für die Beibehaltung dieser Wirtschaftsweise deutlich erhöht (siehe nachfolgende Tabelle).
    •  

       

      Einführungs-prämie
      (pro ha)

       

      Beibehaltungsprämie
      (pro ha)

       

      Gemüsebau

       

      480 € (360)

       

      300 €(180)

       

      Ackerflächen

       

      210 €(150)

       

      160 €(100)

       

      Grünland

       

      210 €(150)

       

      160 €(100)

       

      Dauerkulturen

       

      950 €(715)

       

      770 €(510)

       

      * (bisherige Prämien in Klammem)

       

    • Zudem besteht die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Prämienstaffelung in der Einführungsphase (höhere Prämien in den ersten beiden Jahren, Abrechnung in den folgenden 3 Jahren).
    • c) Grundsätze für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte
    • Um Störungen des Marktes zu vermeiden und einem Preisverfall entgegenzuwirken, kann nicht nur das Angebot gefördert werden. Angebot und Nachfrage müssen gleichberechtigt gefördert werden. Deshalb wurde als weitere wesentliche Maßnahme auch die Förderung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung verbessert. Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
      • Die Anschubfinanzierung für die Gründung und das Tätigwerden der Erzeugerzusammenschlüsse (Organisationskosten) wird verstärkt. Dazu werden in den ersten zwei Jahren die bestehende Förderbegrenzung gelockert und auf 60 % der angemessenen Organisationskosten festgesetzt werden. In den Förderjahren 3, 4, und 5 wird die bisherige doppelte Begrenzung nach der Höhe der Verkaufserlöse des Zusammenschlusses und der angemessenen Organisationskosten beibehalten, wobei die Obergrenze nach Verkaufserlösen von bisher 5 % auf 10 % angehoben wird.
      • Die Schwelle für wesentliche Erweiterungen von Erzeugerzusammenschlüssen, die eine weitere (nochmalige) Förderung der Organisationskosten ermöglicht, wird von bisher 50 % auf 30 % Umsatzsteigerung abgesenkt.
      • Die Begrenzung, dass nur Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung gefördert werden können, wenn sie vertragliche Bindungen mit Erzeugerzusammenschlüssen eingehen, soll gelockert werden. Neben solchen Zusammenschlüssen sollen zukünftig auch im bestimmten Umfang Lieferverträge mit Einzelerzeugern zum Nachweis dieser Fördervoraussetzung herangezogen werden können. Der Gesamtumfang der vertraglichen Bindung soll jedoch unverändert bleiben.
      • Neben Vermarktungskonzeptionen ist ab 2002 auch die Einführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen sowie deren Erstzertifizierung sowohl für Erzeugerzusammenschlüsse außerhalb der Startphase (5 Jahre nach Gründung) als auch für Unternehmen, die mit ihnen zusammenarbeiten, förderfähig.
      • Der Fördersatz für Investitionen wird bis auf den EU-rechtlichen Höchstsatz von 40 % (derzeit bis zu 35 %) angehoben.
    • d) Flankiert werden diese durch die Gewährung besonderer Zuschüsse für Investitionen im Bereich des ökologischen Landbaus im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms.
    • 3.4 Oko-Landbau-Gesetz
    • a) Um Vollzugsaufgaben zu bündeln und damit einen einheitlicheren und effiziren Vollzug der EG-Öko-Verordnung zu gewährleisten, hat das BMVEL ein Öko-Landbau-Gesetz auf den Weg gebracht.
    • b) Das Gesetz enthält Regelungen über die Durchführung des Öko-Kontrollsystems durch private Kontrollstellen sowie deren Aufgaben und Pflichten gegenüber zuständigen Behörden. Da es sich in Deutschland bewährt hat, dass das Öko-Kontrollsystem im Wesentlichen durch private Kontrollstellen durchgeführt wird, hält das Gesetz daran fest. Im gleichen Zuge müssen deren Aufgaben und Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden geregelt werden. Dem trägt das Gesetz Rechnung. Die auf der Grundlage des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz von den Ländern durchgeführte Lebensmittelüberwachung der im Handel befindlichen Erzeugnisse des ökologischen Landbaus bleibt hiervon unberührt.
    • Das Gesetz überträgt femer im Rahmen der Bündelung von Vollzugsaufgabel folgende Zuständigkeiten auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):
    • Zulassung der privaten Kontrollstellen und Entzug der Zulassung,
    • Erteilung einer Code-Nummer an zugelassene Kontrollstellen,
    • Erteilung von Genehmigungen für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Öko-Erzeugnissen,
    • Erteilung von Genehmigungen für die Verwendung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nicht ökologischer Herkunft.
    • Zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlicher Bezugnahme auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung bei Öko-Erzeugniss enthält der Entwurf eigenständige Straf- und Bußgeldtatbestände.
    • c) Das Gesetz ist am 15. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Seine Bestimmungen treten am l. April 2003 in Kraft.
    • 3.5 Bundesprogramm Öko-Landbau
    • a) Inhalt des Programms
      Zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau wird für die Jahre 2002 und 2003 ein Bundesprogramm Öko-Landbau aufgelegt, das mit jeweils 35 Mio Euro ausgestattet ist. Es soll zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen, das auf einer ausgewogenen Expansion von Angebot und Nachfrage beruht. Für das Programm wurde von einer Projektgruppe ein Vorschlag ausgearbeitet
    • Das Bundesprogramm kann als Einstieg in ein mittel- bis längerfristig angelegtes Aktionsprogramm zum Öko-Landbau verstanden werden, welches im Rahmen eines gesellschaftlichen Diskurses entwickelt werden und alle relevanten Politikbereiche und Akteure umfassen soll.
    • Aufbauend auf der Identifikation von Problemen und Entwicklungspotenzialen setzen in dem Programm Fördermaßnahmen dort an, wo durch das Schließen von Förderlücken effizient Wachstum angeschoben werden kann.
    • Mit dieser Zielrichtung werden unterschiedliche Maßnahmen entlang eines Produktionskettenansatzes in den folgenden Bereichen in das Bundesprogramm einbezogen:
      • Landwirtschaftliche Produktion,
      • Erfassung und Verarbeitung,
      • Handel, Vermarktung, Verbraucher,
      • Technologieentwicklung, -transfer,
      • flankierende Maßnahmen, wie Forschung und Entwicklung.
    • Im Mittelpunkt des Programms stehen zum einen Schulungs-, Aufklärungs- und allgemeine Informationsmaßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forschungsförderung und der Entwicklung neuer Technologien sowie der Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis.
    • Mit dem Programm wird die breite Information über den ökologischen Landbau gefördert Dazu werden u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt:
      • Für umstellungswillige Landwirte werden konkrete Hilfen geschaffen, z. B. in Form differenzierter Informations-, Bildungs- und Beratungsangebote. Über den Öko-Landbau wird im Internet, auf Messen, bei Multiplikatoren und in Seminaren informiert.
      • Die Erfassungs- und Verarbeitungsstufe wird über die für Bio-Erzeugung geltenden Regeln informiert. Hier werden Anregungen für Innovation und Wettbewerb gegeben und Hilfen, um den Informationsaustausch bei Seminaren, auf Messen und im Internet zu erleichtern.
      • Der Handel wird intensiv vorbereitet, um gute und faire Beratung leisten zu können, die die Verbraucher wünschen Für die Beschäftigten im Einzelhandel werden daher Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.
      • Die Verbraucher erhalten gezielte Information über den Wert und die Vorzüge ökologischer Produkte. Wichtig sind dabei eine qualifizierte Umstellungsberatung für Großküchen sowie die Aufbereitung des Themas für Kindertagesstätten und allegemeinbildende Schulen.
  •  

    OBEN

    Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Ministerium für Umwelt und Naturschutz. Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 40190 Düsseldorf
  • Herrn

    Fabio Angelli
    Kieskaulerweg 22

    51109 Köln

    Dienstgebäude und Lieferanschrift:

    Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf

    Telefon    (0211)4566-0

    Telefax    (0211)4566-388

    e-mail       christiane.henning@munlv.nrw.de

    Datum    5. August 2002

    Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben)

    II-6-63.23/1-7

    Bearbeitung: Frau Henning

    Durchwahl (0211)4566-266

    Infoservice MÜNLV

    e-mail     infoservice@munlv.nrw.de
    Telefon    (02 11) 45 66 - 666

    Telefax    (0211)4566-388

    Nitrofenfunde in Futtermitteln und Lebensmitteln

    Ihr Schreiben vom 2. Juni 2002

    Sehr geehrter Herr Angeli,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Juni, in dem Sie die Nitrofenbelastung von Futter-
    und Lebensmitteln ansprechen. Frau Ministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

    Den von Ihnen angesprochenen Rückschlag für den Ökolandbau sehe ich vor dem
    Hintergrund einer möglichen Belastung von Erzeugnissen aus ökologischem Anbau mit
    Nitrofen ähnlich. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden durch die zum Teil
    widersprüchlichen Meldungen verunsichert.

    Deutlich möchte ich darauf hinweisen, dass die betroffenen Bio-Bauern, wie die Verb-
    raucherinnen und Verbraucher, nicht die Verursacher sondern die Leidtragenden des
    Nitrofen-Skandals sind. Sie konnten nicht ahnen, dass das ökologische Futtermittel,
    das sie erworben haben, mit Nitrofen belastet war.

    Nordrhein-Westfälische Betriebe, die nitrofenbelastete Futtermittel erhalten haben, wur-
    den vorsorglich gesperrt, vorhandene Waren sichergestellt und beprobt sowie die
    Vertriebswege der Erzeugnisse nachverfolgt. Dies gilt selbstverständlich für ökologisch
    produzierte wie für konventionelle landwirtschaftliche Erzeugnisse gleichermaßen.

    Bei den routinemäßigen Untersuchungen hat die Lebensmittelüberwachung des Lan-
    des Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren keine Rückstände von Nitrofen

    -2-

    festgestellt. Von den insgesamt ca. 100.000 Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-
    proben werden jährlich rund 3000 überwiegend konventionell erzeugte Lebensmittel
    routinemäßig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Allein seit Beginn
    dieses Jahres wurden stichprobenweise fast 1.400 Lebensmittelproben, darunter auch
    60 Getreideproben und 270 Proben von Lebensmitteln tierischer Herkunft, mit der so-
    genannten Pestizid-Multimethode DFG S-19 untersucht. Mit dieser Methode können
    rund 150 Pestizide, darunter auch solche Stoffe wie Nitrofen, nachgewiesen und be-
    stimmt werden. Eine Überprüfung aller diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse der
    kommunalen und staatlichen Untersuchungsämter hat ergeben, dass mit Ausnahme
    der jetzt aus aktuellem Anlass vorgenommenen Untersuchungen und positiven Befun-
    de in sichergestellten Produkten der gesperrten Ökobetriebe in den vergangenen Jah-
    ren kein Nitrofen festgestellt worden ist. Die Untersuchungen werden derzeit weiter
    ausgedehnt.

    Aus meiner Sicht ist es dringlich, dass die betroffenen Öko-Bauern ihre Schadenser-
    satzansprüche gegen den Schädiger, also die Futtermittelfirma, geltend machen. Das
    Land Nordrhein-Westfalen wird sie soweit möglich dabei unterstützen.

    Es ist mir wichtig noch einmal zu betonen, dass sich die Prinzipien des Ökolandbaus,
    nämlich auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln von vorn-
    herein zu verzichten und möglichst umfassende Prozesskontrollen durchzuführen, als
    richtig erwiesen haben. Durch den Nitrofen-Skandal hat das Image von Öko-Produkten
    und das Vertrauen in die besondere Prozessqualität gelitten. Hier müssen und werden
    wir durch offene Information über die Zusammenhänge und Abläufe gegensteuern.

    Frau Ministerin Höhn hat mehrfach öffentlich die rückhaltlose Aufklärung des Nitro-
    fenskandals gefordert. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern,
    dass die unbefriedigende Situation mangelnder Verbraucherinformationen nicht zuletzt
    auf Betreiben von Frau Ministerin Bärbel Höhn und Frau Bundesministerin Renate Kü-
    nast durch das Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene beseitigt werden soll-
    te. Leider ist dieses bis jetzt am Widerstand der CDU-/FDP-geführten Bundesländer
    gescheitert.

    Ich hoffe, meine Ausführungen haben zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    (Henning)

    OBEN

    ----- Original Message -----
    From: "Patricia Kusterer-Beringer" <paku77@web.de>
    To: <info@runge-bio.de>
    Cc: <fabio.angeli@bio100.de>
    Sent: Thursday, September 05, 2002 2:57 PM
    Subject: Chloremaquat

    Volker Beringer
    Dorfstaße 5
    91560 Heilsbronn

    Mitglied im Arbeitsforum Bio100.de

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu dem neuen, noch nicht der Öffentlichkeit mitgeteilten Bioskandal, hätte
    ich verschiedene Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte.

    Die letzten positivien Chloremaquat Funde wurden bei Birnen gemacht. Hier
    wurde uns Händlern und den Verbrauchern mitgeteilt, es wären Altlasten und
    niemand weiß wie lange sich Chloremaquat in Obstbäumen hält.
    Nun betrifft es Hafer. Hier ist wohl eine Altlast auszuschließen.
    Meine Fragen:
    Wie kommt das Chloremaquat in den Hafer ? Woher stammt der Hafer ? Warum
    wird, wie im Nitrofenskandal, die Verbraucher nicht oder erst sehr spät
    informiert ?

    Wir sind direkt Betroffene des Nitrofenskandals. Unsere Glaubwürdigkeit
    gegenüber unser Kundschaft konnte nicht wieder hergestellt werden. Daher
    mußten wir unsere Naturkostläden wegen des starken Umsatzrückganges
    schließen. Allein im Nürnberg/Fürther Raum haben in den letzten 6 Monaten 5
    Betriebe schließen müssen. Alle anderen klagen über einen Umsatzeinbruch von
    um die 20%. Das kann doch nicht im Sinne der Verbände und Hersteller sein.

    In der Analyse der belgischen Regierung in Bezug auf Chloremaquat steht, daß
    Chloremaquat auch bei der Rindermast eingesetzt werden kann oder wird.
    Besteht bei Betrieben (Teilumstellung) die Möglichkeit, wenn Rinder mit
    Chloremaquat gefüttert werden, das der Kuhmist oder die Gülle Chloremaquat
    enthalten und dann durch das Ausbringen auf die Felder in das Getreide
    kommen konnte?

    In einer Umfrage für unsere neues Projekt, wurde uns von über 80% der
    Kundschaft mitgeteilt, daß nur Interesse an Bio besteht, wenn diese nicht
    teuerer ist wie konventionelle Ware.
    Begründung: Bio ist mittlerweile genauso giftig wie konventionelle Nahrung.
    Diese Aussage ist ein Schlag ins Gesicht für jeden der sich für ökologisch
    und kontrollierte Bio Nahrungsmittel in den letzten Jahrzehnten stark
    gemacht hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Volker Beringer

    OBEN

    Sehr geehrter Herr Beringer,
    wir beziehen uns auf Ihre e-mail vom 05.09.02.

    Wir wollen hierzu gern wie folgt Stellung nehmen:

    1. In einer Charge unseres Produktes Bioland Hafer-Vollkornbrei wurden Verunreinigungen mit Chlormequat festgestellt.

    2. Der Chlormequat-Gehalt liegt weit unter dem Grenzwert der Diät-V (hier EG-Beikost-Richtlinie 1999/39).

    3. Nachdem in der letzten Zeit Rückstände von Chlormequat in Babynahrung auf Birnenbasis und auch in Haferflocken gefunden wurde, äußerte sich das BgVV jüngst in zwei Stellungnahmen vom 25.02.2002 und vom 18.07.2002 hierzu.

    Das BgVV legt dar, dass Chlormequat nach den üblichen Anforderungen umfassend toxikologisch untersucht wurde. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine akute Referenzdosis (ArfD) und einen ADI-Wert für Chlormequat von jeweils 0,05 mg/kg Körpergewicht festgelegt.

    In Haferflocken wurden Chlormequat-Rückstände bis zu einer Höhe von 0,26 mg/kg festgestellt. In einer Expositionsabschätzung kommt das BgVV zu der Ansicht, dass eine Überschreitung von ADI bzw. ArfD erst bei einer Verzehrsmenge von mehr als 1,228 kg pro Tag zu erwarten wäre. Dies würde für ein etwa 7 Monate altes Baby mit einem Körpergewicht von 6,7 kg errechnet.
    Auf unsere Voraussetzungen umgerechnet bedeutet dies, daß eine verzehrsfertig zubereitete Breimenge von 67,5 kg je Tag unbedenklich ist.

    4. Wir verwenden für unsere Bioland Babybreie ausschließlich Rohstoffe (Mehle) von einer Bioland-Vertragsmühle. Dabei werden uns vorab analysierte Rohstoffe mit den - entsprechenden Analysenzertifikaten - angeliefert. Die Bioland-Vertragsmühle bezieht das Getreide über Bioland-Erzeuger-Gemeinschaften bzw. direkt von Bioland-Erzeugern.

    5. Die Chlormequat-Analytik des Rückstellmusters des angelieferten Mehles unserer Bioland-Vertragsmühle bestätigte die im Fertigprodukt ermittelte Verunreinigung. Zwangsläufig muß deshalb die Kontamination beim Erzeuger bzw. bei unserem Lieferanten erfolgt sein. Unsere Kontrollstelle Alicon und unser Anbauverband Bioland sind inzwischen mit der Aufklärung beschäftigt. Erste Ergebnisse zeigen, daß die Chlormequat-Verunreinigung durch einen Arbeitsfehler bei der Haferschälmühle erfolgte. Die Anlagen der Getreideschälmühle wurden nicht ordnungsgemäß gereinigt, so daß eine partielle Kontamination durch konventionellen Hafer erfolgte.


    6. Ihr Nitrofen-Vergleich und Ihre Vermutung, daß Produkte aus ökologischer Erzeugung - genauso "giftig" wie konventionelle Produkte sind - wird gerade an diesen Beispielen ad absurdum geführt:

    - konventionelle Hafer-Produkte dürfen 3 mg Chlormequat/kg enthalten
    - bei unserer Chlormequat-Verunreinigung handelt es sich um einen Wert von
    0,004 mg/kg des verzehrsfertigen Breies.

    7. Wir haben umgehend weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung veranlaßt, um auch solch menschlich bedingte Risiken weiter zu minimieren.

    Wir verstehen und teilen auch Ihren Frust zu Fehlentwicklungen im Naturkost-Fachhandel. Deshalb stehen wir Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen
    runge Nahrungsmittel GmbH


    Jürgen Runge

    OBEN

    Hier der Offene Brief des BNN der meinen Brief ähnlich ist. PDF