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Koalitionsparteien planen Freifahrtschein für Agro-Gentechnik
Bioland befürchtet „schlimmsten gemeinsamen Nenner“
 

Mainz, 09.11.2005.

Nach Bioland vorliegenden Informationen haben sich die Koalitionsparteien nun doch auf einen ‚Freifahrtschein’ für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geeinigt. Während sich die Verhandlungsgruppe „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“ zunächst auf eine moderate Regelung unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips und der verschuldensunabhängigen Haftung verständigt hatte, vollzog nun offensichtlich die große Koalitionsverhandlungsrunde eine Kehrtwende. Danach verständigten sich die Parteien auf folgende Regelung in der Koalitionsvereinbarung: „Verunreiniger von Nachbarfeldern werden nur dann zur Haftung herangezogen, wenn ihnen ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden kann. In anderen Fällen soll ein Haftungsfond den Schaden regeln.“ Bioland Bundesvorsitzender Thomas Dosch bezeichnete die geplanten Regelungen als „schlimmsten gemeinsamen Nenner der neuen Koalition.“ Sollten die Vereinbarungen im Gentechnikgesetz verankert werden, droht nach seiner Auffassung das faktische Ende der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern. Mit der Beweislastumkehr seien ausschließlich jene Bauern belastet, die ohne Gentechnik Lebensmittel erzeugen wollen. Nun sind nicht mehr die Verursacher von Schäden auf einen Haftungsfond angewiesen, der im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung für sie einspringt, sondern diejenigen, die den Schaden haben. Gentechnik-Nutzer würden damit faktisch aus der Verantwortung für den Schutz benachbarter Felder entlassen. Beteuerungen von Seiten der Politik, die Koexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen zu gewährleisten, würden zur Farce. Die Erzeugung gentechnikfreier Lebensmittel wäre damit mittelfristig nur noch mit einem hohen Kostenaufwand für vorsorgliche Schutzmaßnahmen möglich. Dies würde mittelfristig zu einer unabsehbaren Verteuerung onventionell und ökologisch erzeugter Lebensmittel ohne Gentechnik führen.
Bioland fordert die großen Volksparteien CDU und SPD auf, zu einem fairen und vernünftigen Kurs zurückzukehren und die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung zu respektieren. Das Wahlrecht dürfe nicht im alleinigen Interesse der Gentechnikindustrie ausgehebelt werden. Bioland ist mit über 4500 Erzeugern und knapp 700 Vertragspartnern in der Herstellung der größte Verband im ökologischen Landbau in Deutschland.

 

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Steigende Lebensmittelpreise
 und Vernichtung von Arbeitsplätzen durch Agro-Gentechnik

Bioland fordert verbindliche Anbau- und Kontrollregelungen für Gentechnik-Anwender


Mainz, 06.09.2005.

Fast 80 Prozent der Verbraucher lehnen Genfood ab. Doch anstatt über eine Profilierung garantiert gentechnikfreier Lebensmittel die heimische Landwirtschaft zu unterstützen, sind Union und FDP offensichtlich entschlossen, den Einsatz der Agro-Gentechnik vorbehaltlos durchzusetzen. Kanzlerkandidatin Angela Merkel und der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle wollen mit der angekündigten Änderung des Gentechnikgesetzes Agro-Industrie und Gentechnikanwender zukünftig von ihrer Verantwortung entbinden. Damit gefährden sie eine gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung in Deutschland. Der Erhalt von Arbeitskräften in der Lebensmittelwirtschaft ist dadurch ebenfalls bedroht. Das postulierte Job-Wunder durch die Agro-Gentechnologie ist nicht absehbar. Die erheblichen Zusatzkosten und Risiken möchten Union und FDP auf die betroffenen Bauern bzw. die Allgemeinheit übertragen. Eine einseitige Bevorzugung von Industrieinteressen führt nach Auffassung von Bioland mittelfristig zum Verlust von Wettbewerbsvorteilen der deutschen Land- und Lebensmittelwirtschaft in regionalen und internationalen Märkten für Lebensmittel ohne Gentechnik.

"Union und FDP ist es offensichtlich in keiner Weise bewusst, wie aufwändig und teuer es ist, die Erzeugung und Verarbeitung von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen zu trennen. Dazu kommen hohe Analyse-, Überwachungs- und Kontrollkosten. Sollte sich Frau Merkel durchsetzen befürchten wir konkret Preiserhöhungen für Lebensmittel", so Bioland Vorsitzender Thomas Dosch.

Bioland kritisiert scharf die einseitige Klientelpolitik von schwarz/gelb: "Auch die Union und FDP müssen sicherstellen, dass durch den Anbau von Gen-Pflanzen verursachte Schadensfälle durch wirkungsvolle Koexistenzregelungen möglichst ausgeschlossen werden. Gentechnikfrei arbeitenden Betrieben dürfen durch Gentechnik weder Mehrkosten noch wirtschaftlicher Schaden entstehen. Einen Haftungsfond, in den alle Bauern und der Staat einzahlen, lehnen wir entschieden ab", so Dosch. Selbst die Versicherungswirtschaft sei offensichtlich nicht in der Lage, aufgrund des hohen Haftungsrisikos Versicherungsprodukte zur Schadensabsicherung anzubieten. Bioland begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Aussage von Bundeskanzler Schröder im TV-Duell mit Frau Merkel, in dem er sich klar für die Anwendung des Verursacherprinzips ausgesprochen hat. Angesichts weiterhin fehlender EU-weit geltender Regeln zur Koexistenz fordert Bioland verbindliche Anbau- und Kontrollregelungen für Gentechnik-Anwender. Vorbild könnten die Regelungen der getrennten Erzeugung von Bio- und Nicht-Bio-Lebensmittel sein. Hier wird vom Erzeuger bis zur Ladentheke regelmäßig und konsequent nach gesetzlichen Vorgaben kontrolliert. Was für den Biolandbau als umweltverträglichste Anbauform gilt, müsse für eine Risikotechnologie wie die Agro-Gentechnik erst Recht gelten.
 

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Blockade des Gentechnikgesetzes durch die unionsregierten Länder- Union will Freifahrtschein für GVO-Anbau erzwingen!
 

Mainz, 29.04.05.

Mit scharfen Worten kritisiert Thomas Dosch, Bioland Bundesvorstand, die uni-onsregierten Bundesländer für ihre Blockade des Gentechnikgesetzes Teil 2 und ihre Intention, über den Vermittlungsausschuss eine Änderung des ersten Teiles des Gesetzes zu erzwingen. Die vorgeschlagenen Änderungen kämen einem Freifahrtschein für GVO-Anbau gleich: Aushebe-lung bestehender Haftungsregelungen, Einschränkung des Melderegisters für GVO-Anbau, Frei-gabe des GVO-Anbaus ohne verbindliche Regelung der "guten fachlichen Praxis", Streichung des Sachkundenachweises für den Anbau und eine weitgehende Verhinderung des Ausgleichsan-spruchs von GVO-freier Landwirtschaft. Nach Auffassung des größten deutschen Bioanbauverbandes würden die von unionsregierten Ländern verfolgten Änderungen das Anbaurisiko von transgenen Pflanzen zu Lasten einer Nicht-Gentechnik-Landwirtschaft und von Verbrauchern verlagern. "Damit wäre zwar den Interessen von Agro-Industrie und Gentechnik-Lobby Rechnung getragen, Bekenntnisse zu Koexistenz und Wahl-freiheit für Verbraucher und Landwirte wären jedoch nur noch reine Heuchelei", so Dosch. Wer gentechnisch veränderte Sorten anbaut, kann erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch den Eintrag von GVO auf Nachbarfeldern und in der Lebensmittelverarbeitung verursachen. Die ge-samtschuldnerische Haftung muss gesetzlich verankert bleiben. Andernfalls müssten die Geschä-digten im Einzelfall nachweisen, wer den Schaden verursacht hat. Dies ist in der Praxis nicht mög-lich. Bereits bei der jetzigen Regelung müssen Bio-Bauern für die Kosten von eigenen Schutz-maßnahmen und umfassender Analytik zur Sicherung ihrer Erzeugnisse selbst aufkommen. Eine weitere Umverteilung von Risikolasten lehnt Bioland vehement ab. Auch ein Haftungsfond bietet hier keine akzeptable Lösung. Ebenfalls muss die Regelung, nach der ein geplanter Anbau transgener Pflanzen mindestens drei Monate vor Aussaat anzumelden ist, bestehen bleiben, fordert Bioland. Die von Bundesländern vorgeschlagene Verkürzung auf drei Wochen würde dazu führen, dass die betroffenen Nachbarbe-triebe von Gentechnikanbauflächen nicht mehr mit eigenen Vorsorge- und Anbaumaßnahmen rea-gieren könnten. Ein Standortregister mit flurstücksgenauen Informationen über den Anbau von GVO ist für die Bauern unverzichtbar. Dabei darf der Einblick in dieses Standortregister nicht mit Verwaltungskos-ten und bürokratischen Hemmnissen erschwert werden. Die von Unionsländern verfolgte Streichung der vorgesehenen Erfordernisse der Sachkunde und Ausstattung beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen zeige, so Bioland, eine ekla-tante Bagatellisierung im Umgang mit transgenen Pflanzen.
"Wir brauchen ein Gesetz, das Mensch, Tiere, Pflanzen und Sachgüter tatsächlich vor schädlichen Auswirkungen der Gentechnik schützt und nicht einseitig die GVO-Anbauer unterstützt", mahnt Dosch.

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Illegale Genmais-Lieferungen aus USA


Bioland begrüßt Durchgreifen der EU-Kommission gegen illegalen Genmais
Thomas Dosch: „Deutsches Gentechnikgesetz muss endlich Zustimmung durch Bundesrat erhalten“.


Mainz, 15.04.2005:

Bioland begrüßt den von der EU verhängten Importstopp für Gen-Futtermittel aus den USA. Lieferungen sollen nach Angaben der EU-Kommission, nur noch in die EU gelassen werden, wenn sie nachweislich frei von Genmais Bt10 sind. Nach Auffassung von Bioland zeigt die EU mit dieser Entscheidung, dass sie nicht gewillt ist, eine schleichende Verunreinigung von Futter- und Lebensmitteln mit gen-technisch veränderten Organismen zuzulassen. Damit sieht Thomas Dosch, Vorsit-zender von Bioland Deutschland, die Linie von Bundesministerin Renate Künast bestätigt. Nur durch konsequente gesetzliche Regelungen könne sicher gestellt werden, dass die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung vor den Konstrukten der internationalen Saatgutindustrie geschützt wird. Den Bundesrat forderte der größte Anbauverband ökologisch wirtschaftender Betriebe in Deutschland auf, dem Gen-technikgesetz der Bundesregierung mit seinen Regelungen zu Haftung und Trans-parenz uneingeschränkt zuzustimmen. Bioland-Chef Thomas Dosch rief dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, die sicher stel-len, dass ein in Europa erstmals außer Kontrolle geratener gentechnisch veränderter Organismus wieder vom Markt verschwindet. Laut EU-Kommission sind alleine im Jahr 2004 ca. 270.000 Tonnen Mais-Korngluten aus den USA nach Deutschland importiert worden – insgesamt über 3,3 Mio. Tonnen in die EU.

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 Keine neuen Biobauern in fünf Bundesländern gewollt! Bioland fordert Rücknahme des Förderstopps!

Mainz,11.03.2005.

Während die EU-Kommission und die Bundesregierung die Bedeutung des Biolandbaus erkannt haben und entsprechend weiter fördern wollen, blockieren die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Thüringen und Sachsen die Weiterentwicklung des Biolandbaus durch einen Förderstopp für Neuumsteller. Diese Län-derwillkür ist sowohl umweltpolitisch als auch vor dem Hintergrund stark wachsender Bio-märkte kontraproduktiv. „Die Öko-Förderung muss in Zeiten knapper Kassen auch in den Agrar-Umwelt-Programmen mit erster Priorität verankert werden, dies zeigt die derzeitige Entwicklung“, fordert Thomas Dosch, Vorsitzender des Bioland Bundesverbandes. Denn es geht nicht an, dass dem Bio-Landbau, dem auf europäischer und auf Bundesebene eine immer höhere Bedeutung zugemessen wird, in den Bundesländern die Beine weggeschla-gen werden. Vor diesem Hintergrund fordert Bioland die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Thüringen und Sachsen auf, den Förderstopp rückgängig zu ma-chen. Jüngstes Beispiel agrarpolitischer Länderwillkür ist der für 2005 geplante Förderstopp für Neueinsteiger in den Bio-Anbau in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hes-sen, Thüringen und Sachsen. Während Baden-Württemberg bereits im vergangenen Jahr die Förderung eingestellt hatte und auch in diesem und im nächsten Jahr keine neuen Ver-träge mehr abschließen will, ziehen nun weitere vier Bundesländer nach. Lediglich beste-hende Betriebe, deren 5-Jahres-Verträge in diesem oder dem nächsten Jahr auslaufen, erhalten eine Verlängerung bis Ende 2006. Baden-Württemberg als das ehemalige Muster-ländle in Sachen Agrar-Umwelt würde damit drei Jahre lang, die anderen „blockierenden Länder“ für zwei Jahre mögliche Zuwächse von Biobetrieben ausbremsen. Die Ministerien argumentieren, angesichts der neuen Förderperiode der EU ab 2007 und der ab dann geltenden neuen Förderprogramme für den ländlichen Raum könnten sie heu-te keine Fünfjahresverpflichtungen mehr eingehen. Nach Bioland-Informationen gibt es für dieses Argument keine rechtlichen Grundlagen, denn die EU bietet für 2005 und 2006 je-dem Land wie bisher die Möglichkeit, sowohl mit Altbetrieben (Beibehalter) als auch Neu-einsteigern 5-Jahres-Verträge abzuschließen.

So setzen andere Landesregierungen wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Bayern auf Kontinuität und Vertrauensschutz gegenüber den Landwirten und werden auch 2005 die bewährte Umstellungsförderung für Ökobetriebe für 5 Jahre anbie-ten. Der wahre Hintergrund des Förderstopps sind wohl eher knappe Haushaltmittel und eine falsche Prioritätensetzung in den Agrar-Umwelt-Maßnahmen, bei der die Öko-Förderung anscheinend ganz hinten steht. „ Wir fordern einen klaren Vertrauensschutz für die Betriebe“, kommentierte Thomas Dosch das Vorgehen der Bundesländer. „Der Biolandbau wird in vielen Bundesländern bereits seit 15 Jahren mit Flächenprämien für seine besonderen gesellschaftlichen Leistungen hono-riert. Er schützt die Gesundheit, den Boden, das Wasser und das Klima und trägt zur Ar-tenvielfalt bei. Ein willkürlicher Förderstopp ist umweltpolitisch kontraproduktiv. Zudem werden durch den Förderstopp umstellungsbereiten Landwirten in den „blockierenden Länder“ die vorgesehenen Fördermittel des Bundes und der EU vorenthalten, die zusam-men 90 % bzw. 80 % der Fördersumme ergeben. Die positiven Ansätze zur Weiterentwick-lung des ökologischen Landbaus in den Regionen werden ausgebremst. Neben den dro-henden Wettbewerbsverzerrungen zu benachbarten Bundesländern verpassen Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Thüringen und Brandenburg auch Zukunftsmärkte, denn der Absatz von Bioprodukten bietet das größte Wachstumspotential im Lebensmittelmarkt. In 2005 sollte die Chance genutzt werden, bei den aufzustellenden Strategieplänen der EU und des Bundes den Biolandbau als höchste Priorität bei Agrarumweltmaßnahmen zu verankern. Der ökologische Landbau behält nach Aussage der neuen EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel auch nach dem Wechsel der Brüsseler Kommission eine herausgehobene Stellung in der EU-Agrarpolitik. Die Bio-Landwirtschaft und der Bio-Lebensmittelsektor stellten einen Bereich dar, "in dem höchste Qualitätsansprüche an Lebensmittel, eine art-gerechte Tierhaltung, der Schutz der biologischen Vielfalt und der Aspekt der Nachhaltig-keit oberste Priorität haben", so die Kommissarin im Rahmen einer Fachtagung im vergan-genen Dezember in Berlin. Man müsse die Förderung der ländlichen Entwicklung bestmög-lich für den Ökosektor nutzen. Ein "Europäischer Aktionsplan für ökologisch erzeugte Le-bensmittel und den ökologischen Landbau" wurde aufgestellt.

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Bioland begrüßt neues Gentechnikgesetz!

Mainz, 26.11.04:
Bioland begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Gentechnikgesetz. Es erfüllt wesentliche Forderungen der Landwirte und ihrer Kunden und kommt angesichts der aktuellen Diskussionen gerade rechtzeitig. „Die Lobbyisten der Agro-Gentechnik haben in ihrem jüngsten Bericht zum Erprobungsanbau demonstriert, dass sie eine Verbreitung von GVO durch deren Anwendung bewusst in Kauf nehmen. Nicht Vermeidung, sondern Vermischen und Vertuschen bestimmen das Handeln der Agroindustrie“, kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Vorsitzender. Mit dem Gesetz werden nun gleichermaßen Betriebe, die mit und die ohne gentechnisch veränderte Pflanzen wirtschaften wollen, haftungsrechtlich geschützt. Transparenzregelungen erlauben zudem allen Betrieben, sich einvernehmlich zu verständigen und auch langfristig zu koexistieren.

Nach dem neuen Gesetz müssen Gentechnikanwender gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben und deren Produkten aufkommen. Wirtschaftliche Schäden der konventionellen und ökologischen Betriebe durch Einträge von GVO können auf dem Klageweg geltend gemacht werden. Inverkehrbringer von GVO-Saatgut müssen in einem Beipackzettel für ihre Produkte Anbaumaßnahmen festlegen, die Verunreinigungen ausschließen. Damit liegt es in ihrer Hand, Maßnahmen so zu gestalten, dass bei Einhaltung keine Schäden entstehen. Dies schützt auch Gentechnikanwender.

Ein öffentlich zugängliches Bundesregister sorgt nun für Transparenz, indem es die grundstücksgenauen GVO-Flächen anzeigt. Nachbarbetriebe sind informiert und können zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergreifen.

Mit dem neuen Gesetz allein gibt sich Dosch nicht zufrieden: „Bioland fordert, dass sich die Bundesregierung in Brüssel für eine gesamteuropäische Regelung einsetzt, die das Reinheitsgebot für Saatgut - Ursprung aller Lebensmittel – sicher stellt. Es darf gesetzlich nicht legitimiert werden, Saatgut mit „gentechnikfrei“ zu deklarieren, wenn es GVO-Einträge oberhalb der Nachweisgrenze enthält. Ebenfalls fehlt es an Regelungen, die die Kosten für aufwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Analysen oder getrennte Warenflüsse den Gentechnik-Anwendern als Verursacher auferlegen. Dies verteuert zur Zeit gentechnikfreie Lebensmittel und belastet die Verbraucher.

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Bioland-Stellungnahme zur Pressekonferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalt und der InnoPlanta e.V. zum Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais

Bioland: Koexistenzfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen weiterhin fraglich

Berlin, 24.11.2004:
Die Ergebnisse des Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem Mais belegen in keiner Weise die Koexistenzfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Versuche lassen keinerlei Rückschlüsse auf die Folgen eines großflächigen Anbaus zu. Sie stehen im Widerspruch zu Praxiserfahrungen, die in Ländern gewonnen wurden, in denen bereits heute ein großflächiger Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen durchgeführt wird. Lediglich Einzelfaktoren, die die Koexistenzfähigkeit bestimmen können, wurden nach Angaben der Versuchsbetreiber in den Anbauprogrammen berücksichtigt. „Es ist erschreckend, wie leichtfertig Landesminister Rehberger, einzelne Wissenschaftler und Gentech-Industrie Koexistenz ohne ‚wenn und aber’ für machbar erklären", kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Vorsitzender, die Verlautbarungen anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Landesregie-rung Sachsen-Anhalt und der InnoPlanta e.V. „Koexistenzversuche in Geheimhaltungsmanier und ohne Beteiligung derjenigen, mit denen die Koexistenz praktiziert werden soll, sind eine Farce und legen den Verdacht nahe, dass Blendwerk statt verlässlicher Fakten geschaffen werden sollen. Wer eine Agro-Gentechnik, die nach 15 Jahren weltweit im wesentlichen nicht mehr als herbizidresistente und pestizidproduzierende Pflanzen hervorgebracht hat, als innova-tiv bezeichnet, macht den Begriff der ‚Innovation’ zum Unwort des Jahres", so Dosch.

Während die EU-Kommission in ihren am 23. Juli 2003 vorgestellten „Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen" eine Vielzahl innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Faktoren nennt, die die Koexistenzfähigkeit von GT-Pflanzen bestimmen, konzentriert sich der Er-probungsanbau lediglich auf wenige Untersuchungsgegenstände. Fragestellungen zu Ursachen zufälliger Beimischungen beim Erzeugerbetrieb, der Ernte, beim Transport sowie in verschiedenen Verarbeitungsstufen sind völlig außer Acht gelassen. Für Betriebe, die ohne Gentechnik Lebensmittel erzeugen und am Markt anbieten wollen, sind diese Faktoren jedoch von größter Bedeutung. Die Folgen der Kosten von Koexistenzmaßnahmen sind ebenfalls nicht geklärt. Fundierte Schätzungen des Joint Research Centers, die im Auftrag der EU-Kommission vorgenommen wurden, zeigen, dass die Kosten für Maßnahmen zur Verhütung gentechnischer Verunreinigungen zwischen 53 € und 345 € pro Hektar liegen werden. Nach jetziger Rechtslage fallen diese Kosten bei konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben an, die keine Gentechnik anwenden. Ebenfalls unberücksichtig lässt der Erprobungsanbau die Frage des Einflusses auf Imkereibetriebe. Gerade Mais-Pollen sind für Bienen im Frühjahr ein wichtiger Nahrungsbestandteil. Da Verbraucher nicht bereit sind, gentechnisch verunreinigte Produkte zu akzeptieren, besteht bei großflächigem Anbau von Gentech-Pflanzen die Gefahr, dass Imker ihre Tätigkeit einstellen. Dies hätte dramatische Folgen insbesondere für den Erwerbsobstbau, der ohne die kostenfreie Bestäubungsleistung der Bienenvölker nicht existieren kann.

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Winnacker und die Agro-Gentechnik: DFG-Chef vertritt Interessen der Industrie

 

Presse-Hintergrundinfo vom 21. Oktober 2004
In einem offenen Brief an den Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Ernst-Ludwig Winnacker, fordern Umwelt-, Verbraucher- und Bauernverbände mehr Sachlichkeit und Transparenz in der
Auseinandersetzung um die Novellierung des Gentechnikgesetzes. Dabei beziehen sie sich auf jüngste Äußerungen von Winnacker, das Gentechnikgesetz sei ?wissenschaftsfeindlich? und bedeute das "Ende der
Grünen Gentechnik".

Da Winnacker zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der Bayer AG, des größten deutschen Agro-Gentechnik-Konzerns, ist, werfen die Unterzeichner die Frage auf, für wen der Wissenschaftsfunktionär spricht. Die enge
Verquickung von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen bezeichnen sie als besorgniserregend. Darüber hinaus fragen die Verbände nach der Haftungsbereitschaft sowohl der Wissenschaft als auch der
Wirtschaft im Umgang mit der Risikotechnologie.
Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern wird am kommenden Mittwoch, 27. Oktober 2004, die Verhandlungen über das Gentechnikgesetz aufnehmen.

Unterzeichnet wurde der Brief von 11 Organisationen: Arbeitgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bioland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Demeter, Foodwatch, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Naturland, Ökologischer Ärztebund (ÖÄB), Zukunftsstiftung Landwirtschaft (zs-l)

Der Brief steht im Internet unter: www.bund.net/lab/reddot2/pdf/winnacker_brief.pdf

Kontakt: BUND-Pressestelle, Philipp Prein, Fon: 030-27586-464, Fax: -449,
Mail: presse@bund.net, Internet: www.bund.net
Bioland Bundesvorstand Thomas Dosch, Fon: 06132-23979-14, Fax: -27, Mail:
bundesvorstand@bioland.de
Weitere Ansprechpartner der beteiligten Organisationen stehen im Internet
unter: www.keine-gentechnik.de/

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Bioland begrüßt Verschiebung der Saatgutentscheidung der EU-Kommission
 

Mainz, 09.09.2004:
Bioland begrüßt die Entscheidung von EU-Kommissionspräsident Romano Prodi, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Grenzwerte für die Kontamination gentechnikfreien Saatguts mit gentechnischen Verunreinigungen festzulegen. Die Entscheidung wurde überraschend von der Tagesordnung der gestern in Brüssel stattfindenden Kommissionssitzung genommen. Laut Prodi müssten zunächst die ökonomischen Folgen von Grenzwerten genauer untersucht werden, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden könnten. Thomas Dosch, Bioland-Vorsitzender, bewertet die Reaktion von EU-Kommissionspräsident Prodi als einen Etappensieg der Vernunft im Sinne von Bauern und Verbrauchern. Die Aufklärungsarbeit, die durch Bio- und Umweltverbände sowie landwirtschaftlichen Gruppen in den vergangenen Monaten geleistet worden ist, habe sich für’s erste gelohnt. Sowohl für die gesamte ökologische Landund Lebensmittelwirtschaft als auch für die große Mehrheit konventionell wirtschaftender Landwirte hänge von der Frage der Saatgutreinheit ab, ob auch in Zukunft Lebensmittel ohne Gentechnik erzeugt werden könnten. Die endgültige Entscheidung über die Frage, ob gentechnische Verunreinigungen in Saatgut staatlich legitimiert werden sollen oder nicht, wird nun voraussichtlich von der neuen EU-Kommission in der kommenden Amtsperiode getroffen werden. Bioland fordert die neue Kommission dabei nachdrücklich auf, den Empfehlungen des Europäischen Parlaments zu folgen und ein Reinheitsgebot für Nicht-Gentechnik-Saatgut anzustreben. Die designierte EU-Agrarkommissarin Else Mariann Fischer Boel hat bereits ihre Zustimmung zu einem Reinheitsgebot für Saatgut demonstriert. In ihrer vorherigen Rolle als dänische Agrarministerin erklärte sie im Agrarministerrat, dass der beste Weg zur Sicherstellung einer Koexistenz von Gentechnik- und Nicht-Gentechniklandwirtschaft ein Grenzwert sei, der an der Nachweisgrenze für gentechnische Verunreinigungen liege. Als Schlag ins Gesicht von Bauern und Verbrauchern bezeichnete Dosch die gestern erfolgte Entscheidung, 17 gentechnisch veränderte Maissorten in das gemeinsame Sortenregister der EU aufzunehmen. Ohne ein einheitliches und stringentes Koexistenzmanagement in allen EU-Staaten seien durch den nun ab 2005 möglichen kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais die Konflikte auf den Dörfern vorgezeichnet. Zusätzliche Kosten für strikte Warentrennung und weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen würden zudem die Gefahr steigender Verbraucherpreise für Lebensmittel bergen.

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Geiz ist nicht Geil!
Bioland - Stellungnahme zum Eiertest bei ARD „plusminus“
 

Mainz, 25.08.2004.
Eier stammen meist von Hühnern, die keinen Auslauf haben, deren Schnäbel beschnitten wurden und die synthetische Eierdotterfarben und Genfutter fressen. Gerade diese Eier wurden am 24.08.2004 in der ARD-Sendung „Plus-Minus“ im Vergleichstest mit herkömmlichen Eiern vom Wochenmarkt und aus Bioerzeugung als Sieger bewertet. Der Test berücksichtigte hierbei nur sensorische und haptische Eigenschaften. Die Prüfung der Eier ließ einen Vergleich hinsichtlich der Produktions- und Lagerbedingungen und des Alters außer Acht , obwohl gerade diese die Qualität maßgeblich beeinflussen. Hervorgehoben wurde, dass das Ei eines Discounters unter sieben Cent, ein Bio-Ei hingegen 25 Cent kosten würde. „plusminus hat mit seinem Test allen Landwirten geschadet, die große Anstrengungen unternehmen, ihre Tiere artgerecht zu halten. Jene Kunden, die eine nachhaltige Landwirtschaft mit Tier- und Umweltschutz und mehr Sicherheit unterstützen
wollen, wurden durch die Sendung unnötig verunsichert. Klar ist, dass ein Sieben-Cent-Ei zu Lasten der Tiere, der Bauern und der Kunden geht“, kritisiert Bioland Bundesvorstand Thomas Dosch. Biogeflügelerzeuger füttern ihre Tiere mit Biofutter, das ohne synthetische Pestizide und leichtlöslichem Stickstoffdünger erzeugt wurde. Die Verwendung von Genmais, Gensoja oder antibiotischen Leistungsförderern ist ebenso unzulässig wie die Verfütterung von synthetischen Eierdotterfarben zum Aufbau eines leuchtenden Eigelbs. Biohühner leben in einem vielfältig gestalteten Stall mit Sitzstangen und Sandbad. Mindestens ein Drittel der Stallfläche muss eingestreut sein, damit die Tiere scharren können. Anders als die konventionellen Artgenossen müssen Biohühner vom Stall aus Zugang zu einem überdachten Auslauf im Freien haben, den sie das ganze Jahr über aufsuchen können. Die Vorgaben für Fütterung der Biotiere und aufwändiger gestalteterer Ställe und Ausläufe
verursachen zusätzliche Kosten, die sich auf das Bio-Ei niederschlagen. Weitere Informationen zu den verschiedenen landwirtschaftlichen Nutztieren sind unter www.biotiere.de eingestellt. Neben Hintergrundinformationen finden Multiplikatoren und Verbraucher eine tabellarische Gegenüberstellung der unterschiedlichen Wirtschaftsweisen sowie Fotos und Rezepte.
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Bioland begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Gentechnikgesetz – ein Meilenstein für Verbraucherschutz und Landwirtschaft

Mainz, 18.06.04:
Bioland begrüßt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Gentechnikgesetzes. „Mit den Regelungen des Gentechnikgesetzes sind, leider gegen den Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, die Mindestvoraussetzungen für den Erhalt einer Lebensmittelerzeugung ohne Gentechnik geschaffen worden“, freut sich Thomas Dosch, Bioland Bundesvorsitzender. Der Gesetzentwurf erfüllt wesentliche Forderungen der Mehrheit der Landwirte und der Verbraucher, die weiterhin ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Lebensmittel erzeugen wollen und begrenzt die Gefahren eines schleichenden Eintrags von GVO in Biobetriebe und gentechnikfreie konventionelle Betriebe. Bundesministerin Renate Künast löst damit, so Thomas Dosch,  ihr Versprechen für Regelungen ein, die ein Nebeneinander aller Anbauformen gewährleisten sollen. Sowohl Landwirte, die Gentechnik nicht anwenden, als auch Landwirte, die zukünftig gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, sind nun haftungsrechtlich geschützt. Transparenzregelungen erlauben es den Betrieben, sich einvernehmlich zu verständigen und zu ko-existieren. Zudem sichern die gesetzlichen Regelungen Arbeitsplätze in Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie in Deutschland. Dosch fordert die unionsregierten Bundesländer auf, ihren Widerstand gegen die neuen Regelungen des Gentechnikgesetzes aufzugeben und so ein echtes Nebeneinander aller Anbauformen in Deutschland zu ermöglichen. Nach dem neuen Gesetz müssen Gentechnikanwender gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben und deren Produkte aufkommen. Wirtschaftliche Schäden, die Biobetrieben mit der Anwendung der Gentechnik durch Einträge von GVO entstehen können, können auf dem Klageweg geltend gemacht werden, auch wenn die Verunreinigungen unterhalb des Schwellenwertes von 0,9 Prozent liegen.  

Hersteller von GVO-Pflanzen sind verpflichtet, für ihre Produkte einzuhaltende Anbaumaßnahmen festzulegen, um GVO-Verunreinigungen auszuschließen. Diese müssen als Beipackzettel den GVO-Saatgut beigefügt werden. Damit sind auch Gentechnikanwender weitgehend rechtlich geschützt. Halten sie sich an die Vorgaben, sollte es zu keinen Schadensfällen kommen. Kommt es trotz Einhaltung der Anbaumaßnahmen zu Schadensfällen, so besteht für sie die Möglichkeit, Hersteller von GVO-Pflanzen in Regress zu nehmen.
Ein  öffentlich zugängliches Bundesregister sorgt zudem für die notwendige Transparenz. Hier sollen die grundstücksgenauen GVO-Flächen angezeigt werden. Damit können Nachbarbetriebe im gegenseitigen Einvernehmen aufeinander Rücksicht nehmen und zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergreifen.
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Landesregierung in Sachsen-Anhalt bricht ihr Wort!
Steuergelder werden für GVO-Mais-Erprobungsanbau missbraucht

 

Greifenhagen, 04.05.04.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt stellt 240.000 Euro für Haftungsansprüche im Rahmen des diesjährigen Erprobungsanbaus mit gentechnisch manipuliertem Mais zur Verfügung. Sowohl Landwirtschaftsministerin Wernicke als auch der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Uwe Schrader haben bisher stets betont, dass das Land nicht für die Regulierung von Haftungsschäden im Rahmen des GVO-Mais-Erprobungsanbaus aufkommt. „Die Abkehr von dieser Zusage ist ein politischer Skandal und tritt die Interessen von Verbrauchern und Landwirten, die auch in Zukunft ohne Gentechnik arbeiten wollen, mit Füßen“, so Thomas Dosch, Bioland Bundesvorstand. Über 70 Prozent der VerbraucherInnen lehnen Gentechnik in Lebensmitteln ab. Die Verwendung von Steuergeldern für mögliche Risiken beim GVO-Mais-Erprobungsanbau ist in keiner Weise verantwortbar. Hingegen sind die Nutznießer – sprich die Agrarindustrie – und die Versicherungen nicht bereit, für alle durch die GVO entstehenden Schäden zu haften.
 „Wir fühlen uns getäuscht, und der Verdacht von Gentechnik-Kritikern, dass sich die Landesregierung zum Wegbereiter einer verdeckten Markteinführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln macht, wird dadurch bestätigt“, ergänzt Klaus Feick von Bioland Sachsen-Anhalt.
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Einsatz von Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung darf verschwiegen werden!
Bioland: „Gentechnik - Nicht mit uns!  Wir haben etwas besseres“

 

Mainz, 15.04.2004. Bioland Flyer
Auch nach Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsregelung am 18. April werden Kunden nicht alle gentechnisch veränderten Lebensmittel erkennen können. Der Hinweis auf Gentechnikeinsatz wird vermutlich nur mit der Lesebrille im Kleingedruckten der Zutatenliste zu lesen sein. Ob die fleisch-, eier- und milchliefernden Tiere mit Genfutter versorgt wurden oder ob die im Produkt verwendeten Zusatzstoffe oder Aromen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, darf weiterhin verschwiegen werden. Bewusste Kaufentscheidungen für oder gegen genetisch veränderte Produkte sind damit nur eingeschränkt möglich. „Nur Biobetriebe bieten Gewissheit, da sie sowohl nach gesetzlichen als auch privatrechtlichen Standards weder Genfutter noch sonstige gentechnische Bestandteile einsetzen dürfen. Im Rahmen der bundesweiten Informationskampagne ‚Wir arbeiten ohne Gentechnik’ wird Bioland in den nächsten Monaten Verbraucher durch Positivkennzeichnungen und Informationen unterstützen“, kündigt Bioland-Vorsitzender Thomas Dosch an.

Gegen den Willen von über 70 Prozent aller Verbraucher sollen gentechnisch veränderte Lebensmittel in Deutschland eingeführt werden. Die am 18. April in Kraft tretenden Kennzeichnungsvorschriften werden nach Auffassung von Bioland grundsätzlich zu mehr Transparenz beim Lebensmitteleinkauf führen. Ob die von Seiten der Politik versprochene Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirtschaft langfristig sichergestellt werden kann, ist, so Thomas Dosch, nach wie vor fraglich. Die dazu notwendigen Auflagen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zum Schutz der Nicht-Gentechniklandwirtschaft sind bisher in keiner Weise vom Gesetzgeber verbindlich geregelt.

Da die rechtlichen Kennzeichnungsvorgaben nicht ausreichen, bieten viele Bioland-, Demeter und Naturlandbetriebe ihren Kunden Orientierungshilfen in Läden und auf Feldern an: 25.000 Schilder mit der Aufschrift „Wir arbeiten ohne Gentechnik“ signalisieren, dass Biobetriebe die Wünsche ihrer Kunden respektieren und sorgen für Sicherheit bei Kaufentscheidungen.

Mit dem Bioland-Faltblatt ‚Gentechnik - Nicht mit uns!’ möchte Bioland Einkaufshilfen und Hintergrundinformationen liefern. Das Faltblatt ist ab sofort kostenlos beim Bioland Bundesverband, Kaiserstraße 18, 55116 Mainz oder unter www.bioland.de erhältlich.
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Bio-Bauern setzen Zeichen gegen Gentechnik!
Bioland, Naturland und Demeter stellen über 25.000 Feldschilder auf: „Wir arbeiten ohne Gentechnik!“


Mainz/Darmstadt/Gräfelfing, 07.04.2004.

Die Verbraucher in Deutschland sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für gentechnikfrei erzeugte Lebensmittel zu entscheiden. Das fordern die großen Anbauverbände des Biologischen Landbaus, Bioland, Naturland und Demeter. Rechtzeitig zur Frühjahrsaussaat zeigen die zugehörigen Biobetriebe in einer gemeinsamen Aktion Flagge: 20.000 Schilder mit der Aufschrift „Wir arbeiten ohne Gentechnik!“ stellen die Bauern in den nächsten Tagen auf ihre Felder. „Wir wollen der Bevölkerung deutlich machen, auf welchen Ackerflächen Gentechnik keine Chance hat“, sagt Thomas Dosch, Bioland Bundesvorstand.

Auch in den Hofläden der landwirtschaftlichen Verarbeiter, die sich vertraglich an Bioland, Naturland und Demeter gebunden haben, werden die Schilder zu sehen sein. Einer, der mitmacht bei der Beschilderung von Acker und Hofladen, ist der Bioland-Bauer Friedrich-Karl Maage aus Gehrden bei Hannover. Er produziert auf 30 Hektar biologisches Getreide, Gemüse und Kartoffeln. „Wir brauchen die Gentechnik nicht und unsere Richtlinien schließen den Einsatz aus. Ich will den Kunden zeigen, dass in meinem Hofladen auch künftig keine gentechnisch veränderten Produkte landen“, so Maage.

Doch die Wahlfreiheit allein für den Verbraucher reicht nicht aus: “Der Gesetzgeber muss auch in Zukunft ermöglichen, dass biologisch und konventionell arbeitende Bauern gentechnikfrei produzieren können“, erläutert Demeter-Geschäftsführer Dr. Peter Schaumberger. Dies könnten die bisher vorgesehenen Regelungen nicht sicher stellen. Wichtig seien klare Vorschriften, welche Schutzvorkehrungen Landwirte treffen müssen, die Gentechnik einsetzen, sowie ein Reinheitsgebot für Saatgut. „Wenn gentechnische Verunreinigungen beim Saatgut von bis zu 0,7 Prozent erlaubt würden, ist einer schleichenden Verbreitung auf andere Ackerflächen Tür und Tor geöffnet“, ergänzt Naturland Geschäftsführer Firos Holterman. Auch die vorgesehene Haftung bei gentechnischen Verunreinigungen von Nachbarfeldern sei noch unzureichend.
 

Weiterhin lehnen rund 70 Prozent der Verbraucher die Gentechnik bei Nahrungsmitteln ab. Doch mit dem neuen Gentechnikgesetz in Deutschland soll der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen grundsätzlich ermöglicht werden. Ab dem 18. April müssen Zutaten in Lebensmitteln mit einem Anteil von mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Organismen EU-weit gekennzeichnet werden. Fleisch, das mit Hilfe gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurde, muss aber keinen Hinweis tragen. Mittlerweile haben bundesweit biologisch und konventionell wirtschaftende Bauern gemeinsam zahlreiche „gentechnikfreie Zonen“ ausgerufen.

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Gentechnikgesetz/Bundesrat


Bioland kritisiert Haltung der CDU/CSU zur Novellierung des Gentechnikgesetzes:
Union gegen die Interessen von Verbraucher und Landwirtschaft
 


Mainz, 02. April 2004:
Gegen alle Versprechungen, auch in Zukunft die Erzeugung von gentechnikfreien Lebensmitteln zu ermöglichen, soll diese Wahlfreiheit abgeschafft werden, wenn es nach dem Willen von CDU und CSU geht. Dies zeige nach Angaben des Bioland-Bundesverbandes die Stellungnahme mehrerer Bundestagsausschüsse zum Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des Gentechnikgesetzes. Der Entwurf wird in der heutigen Sitzung des Bundesrates vorgestellt. „Die Unionsparteien kämpfen offensiv gegen die mehrheitlichen Interessen aller Verbraucher und Bauern“, kritisiert der Bioland-Vorsitzende Thomas Dosch die Vorschläge der Unionsländer.
Bioland warnt vor den Änderungen, die die unionsregierten Länder über ihre Mehrheit im Bundesrat durchsetzen wollen. Der vorgesehene Verzicht auf strenge Haftungs- und Transparenzvorschriften gefährde die von Bundesregierung und Unionsparteien versprochene Wahlfreiheit für Konsumenten und Landwirte. Der Verzicht auf Regeln und konkrete Auflagen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen würde auch dazu führen, dass in kurzer Zeit nahezu alle in Deutschland erzeugten Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen belastet seien. Auch Felder von Biobetrieben wären dadurch vor Verunreinigungen nicht mehr sicher und letztendlich die Existenz aller Erzeuger- und Verarbeitungsunternehmen gefährdet, die ohne Gentechnik wirtschaften wollen. Mit den fehlenden gesetzlichen Vorgaben zur sogenannten „guten fachlichen Praxis“ und unzureichenden Haftungsregelungen wären Landwirte, die auf Gentech-Anbau umstellen wollen, völlig aus der Verantwortung entlassen. Entstehen im Schadensfall Ausgleichsansprüche für Geschädigte, soll nach dem Willen der Unionsländer der Steuerzahler über einen mit Steuermitteln gefütterten Haftungsfond zur Kasse gebeten werden. „Risiken der Gentech-Industrie sollen verstaatlicht werden, Gewinne streicht die Industrie ein“, befürchtet Thomas Dosch.

Würden CDU/CSU bei ihren Vorschlägen bleiben und den Entwurf des Bundeskabinetts über den Bundesrat zum scheitern bringen, wären alle Ansätze für eine mögliche Koexistenz von Gentechnik-, Nicht-Gentechniklandwirtschaft und Biolandbau zerstört. Deshalb fordert der Bioland-Vorsitzende Dosch im Namen des Biolandbaus konsequente Regeln, die sowohl für Lebensmittelerzeuger und -verarbeiter als auch für Konsumenten Wahlfreiheit, Markt- und Rechtssicherheit bieten. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf würde, in Verbindung mit den noch ausstehenden Praxisvorschriften im Falle des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen, dazu erste, wenn auch verbesserungswürdige Ansätze bieten.
 

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Gentechnikgesetz Agro-Gentechnik - vor der Chance steht die Verantwortung!
Lässt die CDU/CSU die gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich?

 

Mainz, 17.03.2004.
Angesichts der noch vielen offenen Fragen zur Agro-Gentechnik fordert der Bioland Bundesvorstand Thomas Dosch als Vertreter des größten Zusammenschlusses von Biobetrieben in Deutschland die CDU/CSU-regierten Länder auf, die Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht zu blockieren. Eine Blockade würde zu einer wirtschaftlich unerträglichen Situation für den Großteil der deutschen Landwirtschaftsbetriebe führen. Bisher lehnt die Union nach Aussagen einzelner Unions-Abgeordneter des Deutschen Bundestages klare Haftungsregelungen nach dem Verursacher- prinzip ab und versucht, die unvermeidbaren wirtschaftlichen und umweltrelevanten Risiken auf die gentechnikfreie Landwirtschaft abzuwälzen. „Ein solcher Ansatz wäre fahrlässig, ungerecht und würde viele Betriebe der Lebensmittelwirtschaft am Standort Deutschland um wichtige Absatzmärkte berauben. Der Biolandbau, als zurzeit einziger konstanter Wachstumsmarkt im Lebensmittel- bereich, wäre insgesamt gefährdet“, warnt Thomas Dosch. Auf ihrer heutigen Fachveranstaltung „Grüne Gentechnik  - Chance für den Standort Deutschland“ müsse die CDU-Vorsitzende Angelika Merkel deutlich machen, dass ihr die Interessen einer breiten Mehrheit der Verbraucher und der Landwirte nicht
gleichgültig sind.

Das Gentechnikgesetz muss sicher stellen, dass Betriebe, die gentechnikveränderte Pflanzen freisetzen, auch für auftretende Schäden, Wertverluste im Falle von Verunreinigungen von Nicht- Gentechnik-Produkten sowie für Kosten zur Vermeidung und Überwachung von Verunreinigungen aufkommen müssen. So ist insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene gesamt- schuldnerische Haftung unverzichtbar. Eine Ablehnung des Gesetzes durch die Union über den Bundesrat würde die Existenz vieler Betriebe fahrlässigerweise gefährden, die weiterhin ohne Gentechnik wirtschaften wollen.

Noch mangelt es an Strategien, die verhindern, dass sich freigesetzte gentechnikveränderte Pflanzen unkontrolliert verbreiten können. Weder die Wissenschaft, noch eine der politischen Parteien hat bisher glaubhaft Wege aufzeigen können, wie der Pollenflug verhindert oder eine Biene dazu gebracht werden kann, einen vom Gesetz vorgeschriebenen Radius einzuhalten. Eine Wahlfreiheit zwischen natürlichen
und GVO-haltigen Lebens- und Futtermitteln kann bisher nicht sichergestellt werden - nicht für Landwirte und nicht für Verbraucher!
Seit langem fordert die Union mehr Sachlichkeit bei der Gentechnikdiskussion ein. Gleichzeitig glorifiziert sie die Agro-Gentechnik als ein Allheilmittel gegen Welthunger, Umweltbelastung, Wirtschaftsflaute und als den zukunfts- trächtigen Wachstumsmarkt. „Würden unsere Biobauern die Wünsche ihrer Kunden so ignorieren wie einzelne Vertreter der Union bisher den Willen von über 70 Prozent der Verbraucher und Bauern, müssten sie in Kürze ihre Hoftore schließen“, resümiert Bioland Bundesvorstand Thomas Dosch.
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Biotiere stellen sich vor:
 www.biotiere.de
 

„Biotier des Monats“ - neuer Service für Multiplikatoren und Verbraucher
 

Mainz, 03.03.2004.
Unter www.biotiere.de startet der Bioanbauverband Bioland ab April 2004 eine 13-monatige Informationskampagne zum Thema Biotiere. Hierbei wird der Öffentlichkeit monatlich eine für den Biolandbau
wichtige Tierart vorgestellt. Das Themenspektrum reicht von Milchvieh über Geflügel, Damwild bis hin zu den für den Biolandbau unverzichtbaren Nützlingen. Bestandteile des kostenlosen Serviceangebotes für Multiplikatoren und Verbraucher sind Texte zu den einzelnen Tierarten mit tabellarischen Gegenüberstellungen der unterschiedlichen Wirtschaftsweisen, Foto- und Rezeptservice und die Vermittlung von Tierspezialisten und Biobetrieben für weitere Recherchen und Interviews.

Kaum ein landwirtschaftliches Thema wird in der Öffentlichkeit so kontrovers und emotional diskutiert wie die Haltungsbedingungen von Nutztieren und der Umgang mit den Tieren in der Landwirtschaft. Geprägt sind die Diskussionen durch ein relativ geringes Wissen der Konsumenten über die „Tierproduktion“ sowie die hohe Skandalträchtigkeit der konventionellen Tierhaltung. Biokunden hingegen machen sich teilweise ein falsches Bild von der Biotierhaltung. Vielfach werden Biobauern in erster Linie als Tier- und Umweltschützer und
weniger als Erzeuger hochwertiger Lebensmittel wahrgenommen. Mit der Aktion www.biotiere.de möchte Bioland dazu beitragen, das Bild der ökologischen Tierhaltung ins rechte Licht zu rücken, sowie die Chancen
und Probleme einer biologischen und artgerechten Tierhaltung aufzeigen. Noch steckt die Forschung zur biologischen Tierhaltung in den Kinderschuhen. Daher ist Bioland ebenso wie alle Bioanbauverbände auf die Unterstützung der wenigen ökologisch ausgerichteten Forschungsinstitute und engagierten Wissenschaftler angewiesen. In dem Projekt greift Bioland auch auf die Erfahrungen und das Wissen seiner Berater und Erzeugerbetriebe zurück, die maßgeblich die biologische Tierhaltung weiterentwickeln.

Ab 1. April stellt sich die Biene als erstes Biotier vor. Hierbei wird unter anderem erläutert werden, warum die Gentechnik die fleißigen Helfer besonders gefährdet oder warum in Deutschland auf einen Einwohner 500 Bienen kommen. In monatlichen Abständen werden anschließend Ziege, Pute und die weiteren Nutztiere folgen. Das „Biotier des Monats“ wird per Pressemitteilung und Verbraucherinformationsblätter breit ankündigt und kommuniziert werden.
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Bioland setzt sich für gentechnikfreie Regionen ein!
Gentechnik bedroht alle Bauern!


Mainz, 02.03.04.

Mit der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Neuregelung des Gentechnikrechts in Deutschland allein kann noch keine gentechnikfreie Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für die Zukunft sicher gestellt werden. Daher setzt Bioland nun noch deutlicher auf Information: „Der Großteil der Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Produkte ab. Wir unterstützen alle landwirtschaftlichen Betriebe und
Lebensmittelverarbeiter, die auch in Zukunft ohne Gentechnik wirtschaften wollen. Ein wichtiges Instrument hierbei ist der Aufbau von möglichst vielen gentechnikfreien Regionen in Deutschland durch die Landwirte und die zuständigen Behörden“, verdeutlicht Thomas Dosch, Bioland Bundesvorstand, anlässlich einer Pressekonferenz im Rheinland-Pfälzischen Landtag in Mainz.
Bei der Schaffung von gentechnikfreien Regionen arbeiten biologisch und konventionell wirtschaftende Landwirte Hand in Hand. Daher fordert Bioland den Bauernverband auf, endlich Farbe zu bekennen und glaubhaft den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft zu unterstützen. Ansonsten würde er weiter als Steigbügelhalter der Agrarindustrie fungieren und gegen das Interesse der eigenen Mitglieder und Kunden handeln.
Inzwischen haben in Mecklenburg-Vorpommern (10.000 ha), Brandenburg (50.000 ha) und in vielen bayerischen Regionen Landwirte mit Selbstverpflichtungserklärungen gentechnikfreie Regionen eingerichtet.
In Brandenburg berät und koordiniert das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des dortigen Landwirtschaftsministeriums diese Entwicklung. Daher empfiehlt Dosch: „Auch die zuständigen
Ministerien in den anderen Bundesländern sollten sich nun dieses Themas annehmen und die Schaffung gentechnikfreier Zonen in Rheinland-Pfalz unterstützen“.

Ab April werden die 5.200 Bioland-Bauern und Bioland-Verarbeiter mit über 10.000 Schildern mit der Aufschrift ‚Wir arbeiten ohne Gentechnik’ auf ihren Äckern und in ihren Läden darauf hinweisen, dass Gentechnik
bei ihnen keine Chance hat“, kündigt Dosch an.
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Aktionsbündnis Biomilch weitet sich aus Bundesweites Treffen auf der BioFach
 

21.2.2004, Nürnberg

Das Aktionsbündnis der Biomilch-Liefergemeinschaften lud zum bundesweiten Treffen der Biomilch-Vertreter am 21.2.2004 nach Nürnberg am Rande der BioFach. Das Aktionsbündnis hat sich im letzten Jahr auf Initiative der Biomilch-Liefergemeinschaften der Molkereien Scheitz und Söbbeke gegründet und im Herbst erfolgreich den ersten Milchstreik in Deutschland durchgeführt. „Der nächste Schritt war die Ausweitung des Bündnisses auf alle Biomilch-Liefergruppen in Deutschland“, so Johannes Berger, Bioland-Milcherzeuger und einer der drei Sprecher des Aktionsbündnisses. 31 Teilnehmer sind der Einladung gefolgt und repräsentierten 22 Biomilch-Liefergruppen aus ganz Deutschland und damit gut zwei Drittel der in Deutschland produzierten Biomilch. Ausgerichtet wurde das Treffen durch die Bio-Verbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis, die im Bündnis zentrale Anlauf- und Koordinationsstellen für die Biomilch-Liefergemeinschaften sind.

Überwältigend war dann die Entscheidung zum Beitritt zum Bündnis: Einstimmig erklärten sich die Vertreter mit dem Aktionsbündnis solidarisch und bereit zu einer zukünftigen gemeinsamen Zusammenarbeit.
„Zentrales Thema wird der Biomilchpreis bleiben“, erklärte Lorenz Huber, Naturland-Vertreter im Aktionsbündnis. „Die Auszahlungspreise sind wie im konventionellen Landbau weiter zurückgegangen, der Streik hat zwar Molkereien und Handel aufhorchen und reagieren lassen, aber noch viel zu wenig, um der ökologischen Milcherzeugung in Deutschland wirklich eine Zukunft zu geben.“ Die vorläufige Jahresauswertung 2003 von 28 Biomolkereien, die von Rüdiger Brügmann vom Bioland-Verband vorgestellt wurde, zeigt eine Schwankungsbreite von 31,3 bis 35,8 Cent (netto bei 3,7 % Fett). „Im Mittel bewegen wir uns bei 33,8 Cent, nach Milchmengen gewichtet sogar nur bei 33,4 Cent. Ein Rückgang zum Vorjahr von rund 1,5 Cent, den wir nicht hinnehmen können!“ so die deutlichen Worte des Verbandsvertreters. Scharf verurteilt wurde insbesondere der freie Handel am „Biomilch-Spotmarkt“. Übermengen an Biomilch werden zwischen den Molkereien zu Niedrigpreisen bis zu 30 Cent frei Molkerei (!) gehandelt. Ein Boomerang der uns alle trifft, wenn die vermeintlich günstiger hergestellten Biomilch-Produkte die Preise am Markt nach unten ziehen. Und der Vorwurf gilt nicht nur den Molkereien, die zu diesen Preisen die Biomilch einkaufen, sondern auch den Molkereien, die die Biomilch zu diesen Preis überhaupt hergeben. „Hier müssen wir über neue Auszahlungssysteme nachdenken und den Spotmarkt unterbinden,“ so die Biomilch-Vertreter in der Diskussion zu weiteren gemeinsamen Maßnahmen im Bündnis. „Wenn wir warten bis der Markt die Übermengen regelt, ist der Preis kaputt! Das müssen wir selbst in die Hand nehmen.“ Interessante Ansätze von Biomilch-Quoten auf Basis privatrechtlicher Vereinbarungen werden in anderer Ländern bereits praktiziert, beispielsweise in England.
Auch die Agrarpolitik steht im Fokus des Aktionsbündnisses. Die Vertreter unterstützen die politische Arbeit der Bio-Verbände. Thomas Dosch, Bioland-Bundesvorstand, erläuterte die anstehenden Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Dosch bekam das Mandat, sich auch im Namen des Aktionsbündnisses für eine aus Sicht bäuerlicher Landwirtschaft vernünftige Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland einzusetzen. Dabei soll insbesondere die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für eine Kürzung der Milchquoten auf EU-Ebene einzusetzen. Nur durch eine Entlastung des gesamten Milchmarktes könnten die Bemühungen der Biomilchbetriebe nachhaltig zum Erfolg geführt werden.
Das Treffen war ein voller Erfolg, der Fahrplan im Aktionsbündnis wurde für 2004 abgesteckt, ein weiteres Treffen ist in der zweiten Jahreshälfte geplant. Bis dahin werden Vorschläge für ein Biomilch-Quotensystem ausgearbeitet.

Als zentrale Anlaufstelle im Aktionsbündnis bundesweit wird der Milchkoordinator des Bioland-Verbandes, Rüdiger Brügmann, fungieren, Tel. 0821/34680-118, Fax – 120, E-Mail: rbruegmann@bioland-bayern.de  

Sprecher des Aktionsbündnisses:

-        Johannes Berger (Bioland, Liefergemeinschaft Söbbeke)
Verler Str. 262, 33689 Bielefeld,
Tel. 05205-950760, Fax 05205-950762

-        Johann Harrer (Bioland, Liefergemeinschaft Scheitz)
Punding 1, 83623 Dietramszell,
Tel. 08027/369, Mobil 0170/2418468, Fax 08027/180869

-        Lorenz Huber (Naturland, Liefergemeinschaft Scheitz)
Au bei Reisach 1, 83512 Reitmehring,
Tel. 08071/1892, Mobil 0173/3945095, Fax 08071/4782


Zentrale Koordinationsstellen der Ökoverbände:

-        Rüdiger Brügmann, Bioland
Auf dem Kreuz 58, 86152 Augsburg
Tel. 0821/34680-118, Fax 0821/34680-120
Mobil 0176/60030021,
email:

-        Tomas Sonntag, Naturland
Eichethof, D 85411 Hohenkammer
Tel.: 08137/931850, Fax: 08137/931899
email: t.sonntag@naturland-markt.de

-        Stephan Illi, Demeter
Waltenbergweg 11, 83370 Seeon
Tel.: 08624 8299-61, Fax: 08624 8299-62
email: stephan.illi@demeter-bayern.de

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BioFach 2004: Bewährtes und Innovatives bei Bioland Qualitätssicherung im Ökolandbau wichtiger denn je
 

Mainz, 19.02.2004.
Bioland stellt zusammen mit 37 Ausstellern auf der Nürnberger Messe „BioFach 2004“ sein breites Leistungs-
und Produktspektrum vor. Im Schwerpunkt steht die Qualitätssicherung von Biolebensmitteln und -futtermitteln. So zeigt der Verband im Rahmen der Fachvorträge „Bioland-Qualitätsoffensive aktuell: Soja-Projekt Italien“ und „Hotellerie mit Bio-Profil“ exemplarisch auf, wie Bioland-Betriebe neue Qualitätsmaßstäbe setzen. Damit werden Bereiche gefördert, die im Biolandbau bisher kaum berücksichtigt wurden und für die Zukunft große Potentiale versprechen. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Bioland Veranstaltungen sind unter www.bioland.de erhältlich. Am Bioland-Infostand in Halle 9, Stand 9-361, finden Messebesucher kompetente Ansprechpartner.

Um noch besser auf Kundenanfragen eingehen zu können, hat Bioland jüngst für Verbraucher eine offizielle Beschwerdeanlaufstelle eingerichtet (www.bioland.de/kunden/kontakt.html). Jede Anregung und Beschwerde wird in einer Datenbank dokumentiert und bearbeitet. Eine Vertreterin der Verbraucherzentrale überprüft die Effizienz und Glaubwürdigkeit des Beschwerdemanagements und der Kundeninformation. So war jede fünfte von 60 Verbraucherbeschwerden, die in 2003 beim Bundesverband eingingen, berechtigt und lieferte
Anstöße zur Weiterentwicklung der Qualitätsstandards. Auch bewährte qualitätssichernde Instrumente kommen bei Bioland nicht zu kurz. So stehen derzeit Futtermittel im Fokus der Richtlinienarbeit: Alle Futtermittelwerke, die Bioland-Futter verarbeiten, müssen ihren Standort komplett auf die ökologische Wirtschaftsweise umstellen. Dies verringert die Schnittstellen zwischen konventioneller und ökologischer Produktion. Die Bioland-Erzeugerrichtlinien schreiben die 100%-Biofütterung für alle Tierarten vor.
Lediglich für Schweine und Geflügel kann die Verfütterung weniger konventioneller Komponenten bei nachgewiesener Nichtverfügbarkeit und drohender Mangelversorgung zugelassen werden. Auf Bundesebene hat Bioland eine „Fachstelle Qualitätssicherung“ eingerichtet. Diese bündelt alle Qualitätssicherungsmaßnahmen und Aktivitäten zur Zertifizierung von Futter- und Lebensmitteln.

Zur Auswertung der Kontrollergebnisse setzt Bioland eine Anerkennungskommission ein. Ziel der Einrichtung ist es, ein einheitliches Kontrollverfahren und die Einhaltung bestehender Qualitätsvorgaben bei der Zertifizierung sicher zu stellen. Die Kommission besteht aus gewählten Mitgliedern des Verbands sowie externen Sachverständigen aus den Bereichen Lebensmitteltechnologie, Ernährungswissenschaft, Kontrolle, Handel, Verbraucher- und Umweltschutz.
In 2002 hat die IFOAM Bioland als Zertifizierer anerkannt. Damit kann Bioland auch im internationalen Kontext
eine systematische und nachvollziehbare Vorgehensweise bei der Bio-Zertifizierung seiner Mitglieder nachweisen.
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Bioland – Bundesverband, Kaiserstr. 18, 55116 Mainz
Ressort Öffentlichkeitsarbeit, Ralf Alsfeld,
Tel. 0 61 31 / 23 97 9 –17, Fax. 0 61 31 / 23 97 9 -27
Bundesvorstand, Thomas Dosch,
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Bundeskabinett einigt sich auf halbgaren Gesetzentwurf zur Neuregelung desGentechnikrechts
 

Bioland fordert Nachbesserungen zum Schutz einer
gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung


Mainz, 11.02.04:
Als halbgar und inkonsequent bezeichnete Thomas Dosch, Bioland Bundesvorsitzender, den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Neuregelung des Gentechnikrechts in Deutschland. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen würden für die Zukunft in keiner Weise den Schutz einer gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung sicher stellen. „Im Kompetenzstreit zwischen Verbraucher-, Wirtschafts- und Forschungsressort drohen Bürgerrechte wie Wahlfreiheit und Transparenz auf der Strecke zu bleiben“, so Thomas Dosch. Vorgesehene Haftungsregelungen für den Schadensfall sind ungenügend.
Den Landwirten bleibe derzeit nur die Möglichkeit, sich in Notgemeinschaften zusammen zu schließen und selbst gentechnikfreie Zonen zu organisieren.

Das Gesetz diene in erster Linie dazu, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen. Nicht-Gentechnik-Landwirte könnten nur unter erschwerten Bedingungen und außerhalb praxisgerechter Fristen erfahren, wo Gentechnikpflanzen ausgebracht werden sollen. Damit bleibe ihnen keinerlei Möglichkeit, sich durch eigene Anbaumaßnahmen vor Belastungen zu schützen. Zwar sei die Bundesregierung grundsätzlich gezwungen, internationales Recht umzusetzen. Sie habe jedoch bei der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen laut EU-Freisetzungsrichtlinie ausdrücklich das Recht, „das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern“. Die Risiken durch gentechnische Verunreinigungen, insbesondere hinsichtlich der möglichen Vermögensschäden für Nicht-Gentechnik-Landwirte, wären jedoch so unabsehbar, dass selbst die Versicherungswirtschaft nicht bereit sei, diese zu versichern. Damit liege das Risiko für den Anbau von Genpflanzen fast ausschließlich gerade bei den Landwirten und Lebensmittelverarbeitern, die Gentechnik ausschließen wollen. Der Gesetzentwurf sehe zwar Haftungs- regelungen vor. Diese sollen nach Auffassung der Bundesregierung jedoch
erst greifen, wenn die Belastungen durch gentechnische Verunreinigungen über gesetzlich definierten Grenzwerten festzustellen sind – unabhängig davon, ob ein tatsächlicher Schaden durch Verkaufseinbußen bei Verunreinigungen unterhalb der willkürlich festgelegten Grenzwerte eintritt oder nicht.

Darüber hinaus obliege es den Nicht-Gentechnik-Anwendern durch aufwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen sicher zu stellen, dass keine GVO-Verunreinigungen in ihren Produkten vorkommen. Dies verteure zukünftig gerade die gentechnikfreien Lebensmittel und belaste die Verbraucher,
die heute zu über 70 Prozent klar ihre Ablehnung von GVO-Lebensmitteln zum Ausdruck bringen. Pläne für die Durchführung von Rückrufaktionen im Schadensfall sehe der Gesetzentwurf nicht vor. Das Beispiel des
Starlink-Mais und der damit verbundenen Rückrufmaßnahmen in den USA zeigt jedoch, dass hier dringend Handlungsbedarf bestehe.
Welche konkreten Maßnahmen von Gentechnik-Anbauern zu ergreifen sind,  um die Ausbreitung von GVOs zu vermeiden, sei bisher nicht geregelt. Dies solle laut Bundesregierung in einer eigenen Rechts-
verordnung festgelegt werden. Diese stehe jedoch noch, so Thomas Dosch, „in den Sternen“. Bei der Festlegung dieser Rechtsvorschriften seien insbesondere auch die Belange der Imkereibetriebe zu berück-
sichtigen, die in ihrer Existenz von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen besonders bedroht sind.

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 Bioland Pressemitteilungen

Gen-Raps von Belgien ausgebremst!
Bioland fordert Anbauverbot für Gen-Raps


Mainz, 04.02.2004:
Bioland begrüßt die Entscheidung der belgischen Regierung, gegen den Antrag der deutschen Bayer CropScience zu stimmen. Mit seinem Nein haben die belgischen Minister eine EU-weite Genehmigung für den Anbau und damit die Freisetzung des Gen-Rapses verhindert."Im Falle einer Freisetzung käme es zu einem unkontrollierbaren Pollenflug, der die Bio-Imkerei als ersten landwirtschaftlichen Produktionszweig in seiner Existenz gefährden würde. Honig gilt als Inbegriff der Reinheit. Die Erfahrungen mit belasteten kanadischen Honigen zeigen uns, dass Verbraucher selbst minimale Belastungen nicht tolerieren", warnt Bioland Bundesvorstand Thomas Dosch.
Obwohl eine deutliche Mehrheit der Verbraucher und der Bauern die Grüne Gentechnik nicht wollen, versuchte der Gentechnikkonzern vergebens, mit Belgiens Hilfe die Tür für den Anbau seines Gen-Raps im Freiland zu öffnen. Nun sollte sich Deutschland an der richtungsweisenden Entscheidung der belgischen Kollegen orientieren: Die beiden der deutschen Regierung vorliegenden Anträge des gleichen Konzerns sollten folgerichtig ebenfalls ablehnt werden.
Vor jeglicher Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen müssen die politischen Entscheidungsträger geeignete Maßnahmen gesetzlich festlegen, um den ohne Gentechnik arbeitenden Landwirten bei Einführung der Agro-Gentechnik eine Koexistenz zu ermöglichen. Zur Zeit gibt es mehr offene Fragen und Gefahrenhinweise als Antworten und Lösungen. Zum Beispiel ist unklar, wie verhindert werden soll, dass sich Pollen des Gen-Rapses Kilometerweit ausbreiten. Auch wissen Biobauern heute noch nicht, wie sie ihre eigenen Rapsfelder vor Gen-Raps schützen sollen, und können daher nicht ausschließen, dass durch den Gen-Raps die Artenvielfalt von wild wachsenden Pflanzen und Tieren auf ihren Feldern reduziert wird. Offen ist auch weiterhin, wie betroffene Imker oder Landwirte im Falle einer Verschmutzung entschädigt werden können - ohne Imageverlust, ohne finanzielle Einbußen und ohne Streit mit dem gentechnikanwendenden Nachbarn.

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